Schwarzwälder Schinken darf in Norddeutschland verpackt werden

    AFP
    AFP

    Deutschland,

    Schwarzwälder Schinken darf auch so heissen, wenn er ausserhalb des Schwarzwalds aufgeschnitten und verpackt wird.

    Justitia
    Justitia - AFP/Archiv

    Das Wichtigste in Kürze

    • Bundesgerichtshof weist Beschwerde von Hersteller-Schutzverband zurück.

    Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat in einem seit 16 Jahren anhaltenden Rechtsstreit die Beschwerde des Schutzverbands der Schwarzwälder Schinkenhersteller zurückgewiesen, wie er am Dienstag mitteilte. Der Verband wollte eine genauere Spezifikation der geschützten geografischen Angabe durchsetzen. (Az. I ZB 72/19)

    Dies beantragte er schon 2005 und in geänderter Fassung 2007 beim Deutschen Patent- und Markenamt. Ein Unternehmen, das seinen Schinken in Niedersachsen schneiden und verpacken lässt, legte dagegen Beschwerde ein. Als das Patentamt gegen die Änderung der Spezifikation entschied, zog der Verband vor Gericht.

    Bundespatentgericht, BGH und Europäischer Gerichtshof beschäftigten sich mit der Frage. 2019 entschied das Bundespatentgericht schliesslich gegen den Schinkenherstellerverband, woraufhin dieser Rechtsbeschwerde beim BGH einlegte. Die Beschwerde hatte aber keinen Erfolg.

    Der BGH fand keine Rechtsfehler bei der Beurteilung des Bundespatentgerichts. Demnach muss Schwarzwälder Schinken weder zur Wahrung der Qualität noch zur Gewährleistung von Ursprung oder Kontrolle der Spezifikation zwingend im Schwarzwald aufgeschnitten und verpackt werden.

    Mehr zum Thema:

    Kommentare

    Weiterlesen

    Thun
    163 Interaktionen
    Thun
    dsf
    135 Interaktionen
    Nach Hans Jucker

    MEHR IN NEWS

    Kiribati
    Drei Monate auf See

    MEHR AUS DEUTSCHLAND

    Schaeffler
    2 Interaktionen
    Autozulieferer
    7 Interaktionen
    Berlin
    weltrekord marathon kai pflaume
    Live im TV
    7 Interaktionen
    Berlin