Per 1. Januar 2018 ist der revidierte Bereich der Abwassergebühren im Reglement über die Finanzierung von Erschliessungsanlagen in Kraft getreten.
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Die neue Tarifstruktur (Grundgebühren und Staffeltarif nach m2 und m3) ist relativ schwierig nachvollziehbar, insbesondere wenn halbjährlich eine Ablesung und Fak-turierung erfolgt. Damit für die Zahlungspflichtigen die Nachvollziehbarkeit besser gewährt werden kann, hat der Gemeinderat deshalb beschlossen, künftig nur noch eine Ablesung der Abwasser- und Wasserstände pro Jahr durchzuführen. D.h. die Zahlungspflichtigen erhalten neu ab diesem Jahr drei Akonto- sowie eine Schlussab-rechnung. Diese Änderung wird auch für die Erhebung der KFGS-Gebühren wirksam.

Diese Änderung hat zur Folge, dass künftig die Gebühren mittels drei Akonto- und einer Schlussabrechnung erhoben werden.

-Mitteilung der Gemeinde Strengelbach

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