EU fordert von Griechenland Umsetzung zugesagter Reformen

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    Belgien,

    Die EU-Kommission hat das vor dem Staatsbankrott gerettete Griechenland aufgefordert, Reformzusagen einzuhalten.

    Griechische Flagge auf der Akropolis
    Griechische Flagge auf der Akropolis - AFP

    Das Wichtigste in Kürze

    • Voraussetzung für in Aussicht gestellte Schuldenerleichterungen.

    Es sei im Interesse Athens, vor dem nächsten Treffen der Euro-Finanzminister am 11. März zwei Reformen beim Insolvenzrecht für Immobilienbesitzer und in der Energiewirtschaft umzusetzen, sagte Wirtschaftskommissar Pierre Moscovici am Mittwoch in Brüssel. Die Reformen sind Voraussetzung für in Aussicht gestellte Schuldenerleichterungen. Dabei geht es um einen Betrag von knapp einer Milliarde Euro.

    Die Euro-Partner und der Internationale Währungsfonds (IWF) hatten Griechenland 2010 mit Krediten von insgesamt fast 257 Milliarden Euro mehrfach vor dem Staatsbankrott retten müssen. Im August endete das dritte Rettungsprogramm für das hoch verschuldete Land, dass nun wieder finanziell auf eigenen Beinen stehen soll.

    In dessen Rahmen waren Griechenland abhängig von Reformen auch Schuldenerleichterungen zugesagt worden. Dabei geht es einmal um die Überweisung von Zinsgewinnen der Europäischen Zentralbank (EZB) und nationaler Notenbanken mit griechischen Staatsanleihen. Sie sollen nun halbjährlich an Athen überwiesen werden. Zudem wollen die Gläubiger auf bisher vorgesehene Erhöhungen von Zinssätzen für die Kredite aus dem zweiten Hilfspaket verzichten.

    «Die meisten Reformverpflichtungen sind erfüllt worden», sagte Moscovici, der am Donnerstag nach Athen reist. Dazu gehöre etwa die Vereinbarung, dass Griechenland 2019 im Haushalt einen Primärüberschuss vor Schuldentilgung und Zinszahlungen von 3,5 Prozent seiner Wirtschaftsleistung ausweist. Auch mehrere Privatisierungsverfahren und Reformen im Justizsystem seien umgesetzt worden.

    Bei der noch ausstehenden Immobilienreform geht es um die Regelung, die überschuldete Haushalte vor der Pfändung ihres Erstwohnsitzes schützt. Aus Sicht der Gläubiger führt dies zu Missbrauch, weil Kreditnehmer ihre Schulden in dem Wissen nicht zurückzahlen, dass ihre Wohnungen oder Häuser nicht angetastet werden können. Im Energiebereich geht es um weniger Staatseinfluss im Bereich der Stromerzeugung durch Braunkohle.

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