Wer ein Elektroauto besitzt, muss ab 1. Januar dafür eine Automobilsteuer bezahlen – eine seit 1997 geltende Steuerbefreiung für Elektroautos wird aufgehoben.
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Elektroautos werden ab Januar in der Schweiz nicht mehr steuerfrei sein. (Themenbild) - sda - KEYSTONE/AP/DAVID ZALUBOWSKI

Das Wichtigste in Kürze

  • Die seit 1997 geltende Steuerbefreiung für Elektroautos wird aufgehoben.
  • Die Landesregierung hat eine entsprechende Änderung der Automobilsteuer beschlossen.
  • Mit der Aufhebung werden Elektroautos dem Steuersatz von vier Prozent unterstellt.
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Der Bundesrat hat beschlossen, die seit 1997 geltende Steuerbefreiung für Elektroautos aufzuheben. Die Landesregierung hat am Mittwoch eine entsprechende Änderung der Automobilsteuerverordnung beschlossen, wie sie am Mittwoch mitteilte. Ab dem 1. Januar müssen auch Elektroautobesitzer Automobilsteuer bezahlen.

Sie begründet die Änderung dreifach: Erstens gelte es, Steuerausfällen entgegenzuwirken. Denn die Zahl der Elektroautos auf Schweizer Strassen habe sich stark erhöht. Zweitens gelte es, die Einlagen zugunsten des Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF) zu sichern. Drittens will der Bundesrat den Staatshaushalt verbessern.

Die Änderung der Automobilsteuerverordnung gehört zu einem Bereinigungskonzept für den Staatshaushalt, welche der Bundesrat im Januar dieses Jahres beschloss.

Mit der Aufhebung der Steuerbefreiung werden Elektroautos künftig dem normalen Steuersatz von vier Prozent unterstellt. Die Steuererhebung erfolgt auf dem Importpreis, nicht auf dem Endverkaufspreis.

Rückgang bei Einnahmen aus der Automobilsteuer

Elektroautos waren bisher von der Automobilsteuer befreit, weil der Bund 1997 marktwirtschaftliche Anreize für die Entwicklung der Elektromobilität schaffen wollte. Nach Angaben des Bundesrats erhöhte sich die Anzahl der jährlich importierten Elektroautos: von etwa 8000 im Jahr 2018 auf über 45'000 im vergangenen Jahr.

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Elektroautos von Tesla werden aufgeladen. (Symbolbild) - keystone

Im ersten Halbjahr 2023 wurden rund 30'400 Elektroautomobile eingeführt. Der Anteil der Elektroautomobile an den Gesamtimporten erreichte im ersten Halbjahr 2023 rund 23 Prozent.

Diese Steigerung führt laut Landesregierung zu einem spürbaren Rückgang bei den Einnahmen aus der Automobilsteuer: Für das Jahr 2022 belaufe sich der Steuerausfall auf rund 78 Millionen Franken. Im laufenden Jahr werde ein Ausfall von rund 100 bis 150 Millionen Franken erwartet.

Bei einer Weiterführung der Steuerbefreiung hätten sich die kumulierten Steuerausfälle auf geschätzte zwei bis drei Milliarden Franken belaufen. Dies für die Jahre 2024 bis 2030, sagt der Bundesrat.

Elektroautos ab 2025 nicht teurer als normale Autos

Eine Sonderbehandlung für Elektroautos bei der Automobilsteuer ist laut dem Bundesrat auch deshalb nicht mehr nötig. Dies, weil laut Aussagen der Branche ab dem Jahr 2025 Elektroautos nicht mehr teurer seien als normale Benziner. Dies aufgrund tieferer Produktionskosten.

Wenn die Einlagen aus der Automobilsteuer in den NAF wieder anstiegen, könnten die Einlagen aus der Mineralölsteuer vorübergehend gekürzt werden. Dadurch werde der allgemeine Bundeshaushalt um bis zu 150 Millionen Franken pro Jahr entlastet.

Was fahren Sie?

In der Vernehmlassung unterstützten alle Parteien ausser der SVP die Änderung der Automobilsteuerverordnung. SP, Grüne und Grünliberale äusserten allerdings Vorbehalte. So wollte etwa die SP die Erträge aus der E-Autosteuer nicht für die Nationalstrassen einsetzen, sondern nur für das Agglomerationsprogramm. Die SVP forderte die Abschaffung der Automobilsteuer für alle Fahrzeuge.

Gewerbeverband schlägt schrittweise Besteuerung vor

Der Wirtschaftsdachverband Economiesuisse plädierte dafür, die Steuerbefreiung erst 2026 einzuführen. Der Gewerbeverband schlug eine schrittweise Besteuerung von E-Autos vor, mit einem vollen Satz von vier Prozent erst ab 2028. Laut dem Bundesrat sprach sich rund ein Drittel der Vernehmlassungsteilnehmer für eine spätere Inkraftsetzung aus.

Nicht zu verwechseln ist die Automobilsteuer im Übrigen mit den Motorfahrzeugabgaben, die die Kantone erheben. In verschiedenen Kantonen gibt es gemäss dem Bericht des Bundesrates Ermässigungen oder Befreiungen für Elektrofahrzeuge.

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