Biontech und Curevac beenden Patentstreit

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    Vor einigen Wochen wurde bekannt, dass Biontech den deutschen Konkurrenten übernehmen will. Nun wurde ein Hindernis auf dem Weg dorthin beseitigt.

    Curevac
    An Curevac wird ein dreistelliger Millionenbetrag fliessen. (Archivbild) - dpa

    Vor der angekündigten Übernahme von Curevac durch den deutschen Konkurrenten Biontech haben die beiden Unternehmen aus Tübingen und Mainz ihren Patentstreit um Corona-Impfstoff-Patente beigelegt. Vereinbart wurden unter anderem Millionenzahlungen von Biontech an Curevac und dessen britischen Partner GlaxoSmithKline (GSK).

    Die Übernahme der Tübinger durch Biontech soll wie geplant bis Jahresende abgeschlossen werden. Ein beträchtlicher Teil des im Zuge der Vergleichsvereinbarung gezahlten Geldes wird nach Abschluss des Übernahmedeals wieder in der Kasse von Biontech sein.

    Es geht auch um eine Lizenz

    Mitteilungen der Unternehmen zufolge fliessen insgesamt 740 Millionen US-Dollar von Biontech an Curevac und GSK, der Betrag wird hälftig zwischen Curevac und GSK aufgeteilt. Ausserdem zahlt Biontech rückwirkend vom 1. Januar 2025 an eine Lizenzgebühr in Höhe von 1 Prozent an Erlösen mit Covid-19-Impfstoff in den USA. Curevac wiederum überweist GSK 50 Millionen US-Dollar.

    Vereinbart wurde ferner, dass Curevac Biontech und dessen US-Partner Pfizer eine nicht-exklusive Lizenz für die Herstellung und den Verkauf von Covid-19- sowie Influenza-Produkten auf mRNA-Basis in den USA gewährt. Nach Abschluss der Curevac-Übernahme durch Biontech wird dies den Angaben zufolge zu einer weltweiten Lizenz ausgeweitet.

    Biontech und Curevac hatten sich mit Mitbewerbern in der Pandemie ein Rennen um die Zulassung eines Corona-Impfstoffes geliefert. Während Biontech sein Vakzin auf den Markt brachte und Milliardenumsätze machte, scheiterte Curevac mit dem Vorhaben, rechtzeitig einen Impfstoff auf den Markt zu bringen.

    Curevac hatte später eine Beteiligung an den Einnahmen gefordert und sah eine Verletzung einer Reihe seiner geistigen Eigentumsrechte. Biontech betonte nun, die Vergleichsvereinbarung sei kein Schuldeingeständnis.

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