Stadt Zürich

    Zürich: Pfleger überfährt betrunkene Frau vor Spital!

    Marie Augustin
    Marie Augustin

    Zürich,

    Im Juni 2022 verlässt eine stark alkoholisierte Frau das Stadtspital Zürich Waid. Und wird überfahren. Ein Pfleger muss sich dem Gericht stellen.

    Frau überfahren Pfleger Stadtspital
    Vor dem Stadtspital Zürich Waid ereignete sich das tragische Unglück. (Archivbild) - keystone

    Das Wichtigste in Kürze

    • Im Juni 2022 verlässt eine Frau entgegen dem ärztlichen Rat das Stadtspital Zürich Waid.
    • Sie hat zu diesem Zeitpunkt einen Blutalkoholspiegel von etwa 3,08 Promille!
    • Ein Pflegeassistent überfährt die 55-Jährige. Sie stirbt.

    Um 18:38 Uhr am 28. Juni 2022 wird eine Frau mit einem Blutalkoholspiegel von sagenhaften 3,46 Promille ins Stadtspital Zürich Waid gebracht.

    Entgegen dem ärztlichen Rat verlässt sie es jedoch um 22 Uhr – mit immer noch mindestens 3,08 Promille im Blut.

    Sie ruft ein Taxi, das ihr wegen der starken Alkoholisierung die Mitnahme verweigert.

    Wenige Minuten später, um 22:15 Uhr, liegt die Frau in der Einfahrt zu den Besucherparkplätzen. Ob sie gestürzt ist oder sich hingelegt hat, ist gemäss der «NZZ» nicht bekannt.

    Dann passiert es: Ein Pflegeassistent nähert sich mit seinem Personenwagen, übersieht die 55-Jährige – und überrollt sie. Die Frau verliert ihr Leben.

    Falsches Verhalten im Strassenverkehr

    Die Frau stirbt wenig später an ihren schweren Verletzungen. Für den Lenker beginnt ein Strafverfahren, dessen Strafbefehl nun rechtskräftig ist: Er habe im Strassenverkehr nicht die notwendige Aufmerksamkeit walten lassen, hält die Staatsanwältin fest.

    Pfleger überfährt Frau Spital
    Die Staatsanwaltschaft befindet: Mit der für den Strassenverkehr nötigen Sorgfalt hätte der Pfleger die Frau sehen müssen. (Symbolbild) - depositphotos.com

    Hohe Gebühren und bedingte Geldstrafe

    Für den 31-jährigen Pflegeassistenten wird eine bedingte Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 120 Franken unter zweijähriger Probezeit ausgesprochen.

    Wie die «NZZ» weiter berichtet, muss er zwei Drittel der 14'200 Franken an Verfahrenskosten tragen. Hinzu kommen 8900 Franken für die Obduktion sowie Legalinspektion, 1400 Franken an Gebühren und 3900 Franken für Auslagen der Polizei.

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