Zürcher Staatsanwaltschaft soll «Inside Paradeplatz» anklagen
Die Zürcher Staatsanwaltschaft soll den Journalisten Lukas Hässig von «Inside Paradeplatz» vor Gericht bringen. Das Obergericht hat eine Beschwerde von Beat Stocker gutgeheissen. Hässig soll wegen Verletzung des Bankgeheimnisses angeklagt werden.

Im Sommer steht der mehrtägige Berufungsprozess im Verfahren um Ex-Raiffeisen-Chef Pierin Vincenz und seinen Kompagnon Beat Stocker an. Das Obergericht Zürich bestätigte nun auf Anfrage eine Meldung von «Inside Paradeplatz» (IP), dass es sich in einem weiteren Verfahren für einen Prozess aussprach. Es hiess eine Beschwerde von Stocker gut. Dieser sah in der Berichterstattung von IP rund um die mutmasslichen Verfehlungen von Vincenz seine Privatsphäre verletzt.
Die Vorwürfe gehen auf einen Beitrag zurück, der 2016 auf IP erschien. Gemäss diesem soll Vincenz im Sommer 2015 eine Überweisung von 2,9 Millionen Franken erhalten haben. In dem Artikel stellte Hässig einen möglichen Zusammenhang mit der kurz davor erfolgten Akquisition der KMU-Finanzierungsfirma Investnet durch Raiffeisen her. Das Verfahren wegen Verdachts auf Verletzung des Bankgeheimnisses läuft bereit seit 2019.
Im Juni 2025 kam es zu einer Hausdurchsuchung in den IP-Büros sowie dem Privatdomizil von Hässig. Der Betroffene liess die beschlagnahmten Dokumente siegeln. Das Zwangsmassnahmengericht bestätigte die Siegelung, weil kein genügender Anfangsverdacht gegen Hässig vorliege, und weil der journalistische Quellenschutz die Verwertung der erhobenen Beweise untersage. Die Staatsanwaltschaft akzeptierte diesen Entscheid.
Die zentrale Streitfrage dieses Beschwerdeverfahrens war, wie ein vor einigen Jahren neu geschaffener Gesetzesartikel zum Weiteroffenbaren eines Bankgeheimnisses rechtlich zu interpretieren sei, teilte die Medienstelle des Obergerichts mit. Zu dieser Frage bestehe noch keine klare Gerichtspraxis.
«Nach Ansicht des Obergerichts darf die Staatsanwaltschaft bei einer solchen Ausgangslage und den gegebenen Verdachtsmomenten das Strafverfahren nicht von sich aus einstellen», heisst es weiter. Ein Gericht müsse diese Frage klären.
Ob es zu einem Prozess kommt, ist noch offen. Der Entscheid kann vor Bundesgericht angefochten werden.






