Ein Beamter der Stadtpolizei Zürich kommt vor Gericht, weil er 2015 elf Mal auf einen Mann schoss. Die Staatsanwaltschaft fordert einen kompletten Freispruch.
Stadtpolizei Zürich
Beamte der Zürcher Stadtpolizei im Hauptbahnhof Zürich. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • 2015 ging ein Mann mit einem Küchenmesser auf eine Gruppe Polizisten los.
  • Einer von ihnen feuerte daraufhin elf Schüsse ab und verletzte den Mann lebensgefährlich.
  • Nun muss er sich vor Gericht wegen versuchter Tötung verantworten.
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Das Bundesgericht ordnete ein Strafverfahren an – nun steht ein 33-jähriger Zürcher Stadtpolizist am Mittwoch vor dem Zürcher Bezirksgericht. Er hatte 2015 elf Schüsse auf einen Äthiopier abgegeben, weil dieser mit einem Fleischmesser auf ihn und seine Polizei-Kollegen zuging.

Zusammen mit einer weiteren Streife – insgesamt waren fünf Polizisten vor Ort - sollte der Mann angehalten und kontrolliert werden. Doch die Situation eskalierte.

Der Äthiopier ging auf einen der Polizisten los und rief «kill me, kill me». Zwei der Polizisten zogen ihre Waffe und gaben insgesamt 13 Schüsse ab, wobei das Opfer von sechs Kugeln getroffen wurde. Der Mann erlitt lebensgefährliche Verletzungen.

Staatsanwaltschaft stellte Verfahren erst ein

Die Polizisten hatten zunächst kein Strafverfahren zu befürchten: Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren ein. Der angeschossene Mann rekurrierte aber bis vor Bundesgericht und erhielt Recht. Das Bundesgericht entschied, dass gegen jenen Polizisten, der elf Mal schoss, trotzdem ermittelt werden soll. Es sei nicht klar, ob der Waffeneinsatz dieses Polizisten rechtmässig gewesen sei.

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Ein Auto der Kantonspolizei Zürich (Symbolbild). - Keystone

Die Staatsanwaltschaft rollte den Fall daraufhin neu auf und bringt den Polizisten nun vor Bezirksgericht. Gemäss Anklageschrift hat der heute 33-Jährige geschossen, obwohl er nicht mehr angegriffen wurde. Allerdings fordert der Staatsanwalt – nicht wie üblich – eine Verurteilung, sondern einen kompletten Freispruch.

Mann mit Messer freigesprochen

Inhaltlich bleibt der Staatsanwalt somit bei seiner Haltung, dass der Waffeneinsatz rechtmässig gewesen sei und sich der Polizist nicht strafbar gemacht habe. Der 33-Jährige arbeitet nach wie vor bei der Zürcher Stadtpolizei.

Auch gegen den Äthiopier wurde nach dem Zwischenfall ein Strafverfahren eröffnet. Das Bezirksgericht sprach ihn im Dezember 2016 aber vom Vorwurf der versuchten schweren Körperverletzung frei.

Der Mann leidet an einer schizophrenen Psychose und war zum Tatzeitpunkt schuldunfähig. Das Bezirksgericht ordnete – wie dies die Staatsanwaltschaft beantragt hatte – eine ambulante Therapie an.

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