Zürcher Bührle-Stiftung verpflichtet sich zu Fluchtkunst-Leitlinien
Die Stiftung Sammlung Bührle und die Zürcher Kunstgesellschaft vereinbaren neue Leitlinien im Umgang mit NS-Raubkunst.

Die Werke der Stiftung Sammlung Bührle bleiben als Dauerleihgabe weiterhin im Kunsthaus Zürich der Öffentlichkeit zugänglich und die Zürcher Kunstgesellschaft (ZKG) übernimmt die Provenienzforschung. Die Stiftung und die ZGK haben am Montag entsprechende Leitlinien im Umgang mit NS-Raubkunst vereinbart.
«Nach intensiven Gesprächen» seien diese Leitlinien für die weiterführende partnerschaftliche Zusammenarbeit vereinbart worden, heisst es in einem Communiqué des Kunsthauses Zürich. Mit einem auf fünf Jahre angelegten Projekt übernimmt die ZKG die Provenienzforschung der Sammlung im Kunsthaus.
Dies erfolgt gemäss Subventionsvertrag mit der Stadt Zürich sowie dem Dauerleihauftrag der Bührle-Stiftung, wie es in der Mitteilung heisst.
Faire Lösungen bei konfiszierten Werken angestrebt
Zudem bekenne sich die Stiftung dazu, bei Werken der Dauerleihgabe mit begründeten Hinweisen, dass sie von den Nationalsozialisten konfisziert wurden, «faire und gerechte Lösungen anzustreben». Im Weiteren sollen drei neue Ausstellungen in den nächsten fünf Jahren die historische Kontextualisierung vertiefen.
Diese sollen sich unter anderem der Rolle jüdischer Sammlerinnen und Sammler in der Förderung der Moderne sowie der Rolle des Kunstsammlers und Rüstungsfabrikanten Emil Bührle widmen. Hintergrund ist ein Untersuchungsbericht des Historikers Raphael Gross im Auftrag der Stadt Zürich im letzten Jahr.
Er hielt fest, dass die bisherige Provenienzforschung der Stiftung Bührle nicht ausreichend sei und es weitere Abklärungen zur Herkunft der Werke brauchen. Viele von ihnen hatten zur Zeit des Zweiten Weltkriegs jüdische Eigentümerinnen und Eigentümer.