Eine Rumänin versuchte gemeinsam mit einem Arbeitskollegen, ihren Mann mit Paracetamol zu töten. Sie scheiterte an ihrem Plan, verurteilt wurde sie trotzdem.
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Eine Rumänin wollte ihren Ehemann mit Paracetamol töten. Nun wurde sie vom Zuger Verwaltungsgericht offiziell des Landes verwiesen. - Unsplash

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Rumänin versuchte im Jahr 2016, ihren Mann mit Paracetamol zu töten.
  • Dafür erhielt sie eine Strafe von ungefähr zehn Jahren.
  • Nun entschied das Gericht, dass sie nach ihrer Strafe die Schweiz verlassen muss.
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Schon vor mehreren Jahren wurde eine Rumänin am versuchten Mord an ihrem Ehemann schuldig gesprochen. Nun entschied das Zuger Verwaltungsgericht, dass sie ihre Aufenthaltserlaubnis verliert und die Schweiz verlassen muss.

Was ist passiert? Zusammen mit einem Arbeitskollegen beschloss eine Frau im Jahr 2016, ihren Ehemann zu töten.

Gemeinsam mischten sie eine hohe Dosis des Schmerzmittels Paracetamol in Getränke des Opfers. Der Versuch blieb erfolglos – auch wenn der Mann kurz danach an einem Herzinfarkt starb.

Trotzdem wurden beide wegen versuchten Mordes angeklagt und erhielten Gefängnisstrafen von rund zehn Jahren.

Strafreduktion für Verurteilte

Doch die Schuldigen gaben sich nicht zufrieden und liessen das Urteil überprüfen. Das Lausanner Gericht stellte letztlich im Jahr 2019 ein Problem fest: Eine verwendete Analyse sollte aus dem Prozess ausgeschlossen werden, da sie zu ungenau sei.

Daraufhin verhandelte das Zuger Obergericht den Fall erneut und reduzierte im März 2020 die Strafe leicht. Ein weiterer Gang nach Lausanne brachte dem angeklagten Duo jedoch nichts mehr ein. Das Bundesgericht bestätigte die Einschätzung des Zuger Gerichts.

Das letzte Kapitel in diesem Fall begann, als das Zuger Verwaltungsgericht über den Widerruf der Niederlassungsbewilligung der Frau entschied. Nach neuem Strafgesetz-Artikel 66b wäre bei einem solchen Delikt eine Ausweisung obligatorisch gewesen. Da die Paracetamol-Vergiftungen jedoch wenige Monate vor dessen Einführung stattfanden, konnte dies nicht automatisch in Kraft treten.

Ausweisungsgründe und Urteil

Ihre Niederlassungsbewilligung wurde letztlich widerrufen.

Das Zuger Verwaltungsgericht führte laut «Zuger Zeitung» verschiedene Gründe für diesen Entscheid an: Ihre fast zehnjährige Haftstrafe lag weit über dem tolerierbaren Limit für einen Aufenthalt in der Schweiz.

Die gebürtige Rumänin sei ausserdem aufgrund ihrer hervorragenden Ausbildung, Sprachkenntnisse und Berufserfahrung in ihrem Heimatland eine gefragte Arbeitskraft.

Die Frau verzichtete darauf, das Urteil beim Bundesgericht in Lausanne anzufechten.

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