Zahl der meldepflichtigen Stellen ist 2024 stark gesunken

Keystone-SDA
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Bern,

Wegen des Rückgangs der Arbeitslosigkeit 2023 sank die Zahl der meldepflichtigen Stellen auf ein Rekordtief, dürfte jedoch 2025 wieder steigen.

Arbeitsvermittlung
Durch sinkende Arbeitslosigkeit fiel 2023 die Zahl meldepflichtiger Stellen auf ein Rekordtief. (Symbolbild) - sda

Da die Arbeitslosigkeit 2023 erneut zurückgegangen ist, ist im vergangenen Jahr die Anzahl der meldepflichtigen Stellen auf ein Rekordtief gesunken. 2025 dürften die Zahlen wieder ansteigen.

Innerhalb von zwei Jahren haben sich die Zahlen mehr als halbiert. So seien 2024 noch 178'026 Stellen aus meldepflichtigen Berufsarten gemeldet worden, teilte das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) am Freitag mit.

Die regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) hätten bei rund der Hälfte der Meldungen Vermittlungsvorschläge unterbreitet. Damit seien 2273 Personen erfolgreich vermittelt worden, anteilsmässig etwa gleich viele wie im Vorjahr. Am meisten Meldungen gingen erneut aus der Industrie und dem Baugewerbe ein. Aus dem Gastgewerbe seien die Zahlen 2024 dagegen deutlich gesunken.

Weniger Arbeitslose, weniger Meldepflicht

Als Hauptgrund für den Rückgang nannte das Seco die gesunkene Arbeitslosigkeit. Deshalb seien deutlich weniger Berufsarten unter die Stellenmeldepflicht gefallen. Im Jahr 2024 arbeiteten nur noch 3,2 Prozent der Erwerbstätigen in der Schweiz in meldepflichtigen Berufsarten – im Vergleich zu 8,2 Prozent ein Jahr zuvor. Folglich sei auch die Zahl der effektiv meldepflichtigen Stellen wieder gesunken, so das Seco.

Die Zahlen dürften nach dem zweimaligen Rückgang wieder steigen, da die Arbeitslosenquote zuletzt wieder stieg. Im vergangenen November hatte das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) mitgeteilt, dass im Jahr 2025 6,5 Prozent der Erwerbstätigen in meldepflichtigen Berufen arbeiten werden.

Seit 2018 gilt für Berufe mit einer Arbeitslosenquote von schweizweit mehr als 5 Prozent die Stellenmeldepflicht. Damit sind Betriebe verpflichtet, offene Stellen zunächst den RAV melden. Diese Stellen werden dann in einem geschützten Bereich ausgeschrieben, auf die fünf Tage ausschliesslich beim RAV registrierte Personen Zugriff haben.

Die Stellenmeldepflicht war als Reaktion auf die Annahme der Masseneinwanderungsinitiative eingeführt worden.

Kommentare

User #1957 (nicht angemeldet)

Es gibt ja immer noch Ahnungslose, die behaupten, die MEI sei nicht umgesetzt worden und die Zuwanderung vor der PFZ sei Null gewesen. Man hätte ihnen versprochen, die Zuwanderung würde mit der PFZ nicht über 8000 steigen 🤣

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