Bei einem Online-Testkauf in Wetzikon ZH erhielten 60 Prozent der Jugendlichen Alkohol, den sie gesetzlich noch nicht konsumieren durften.
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Laut dem Schweizer Jugendschutzgesetz dürfen Kinder unter 16 Jahren keinen Alkohol konsumieren – doch bei einem Testkauf in Wetzikon verkauften die meisten Lieferanten Alkohol auch an 14-Jährige. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Teenager unter 15 Jahren bestellten bei einem Online-Testkauf in Wetzikon ZH Alkohol.
  • 60 Prozent der Lieferdienste händigten den Jugendlichen den Alkohol aus.
  • Zwei Kurierdienstfahrer wurden angezeigt.
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In Wetzikon ZH führte die Polizei gemeinsam mit dem Blauen Kreuz Zürich Online-Testkäufe durch: Zehn Jugendliche bestellten Alkohol online, den sie legal noch nicht konsumieren durften.

Die Bestellung fand über verschiedene Wege statt. So wurde diese beispielsweise direkt über die Website von Restaurants oder aber einer Online-Plattform durchgeführt. Das Ergebnis war erschreckend.

Jugendliche im Alter von 14 Jahren als Testkäufer im Einsatz

Im Februar 2024 traten die weiblichen und männlichen Käufer im Alter von 14 Jahren auf. Sie versuchten, verschiedene alkoholische Getränke zu erwerben. Es wurden zehn Online-Bestellungen getätigt. Die Bestellungen wurden durch die jeweiligen Betreibenden mittels Lieferdienst an einen bestimmten Ort geliefert.

60 Prozent der Betreibenden beziehungsweise Lieferanten haben nicht auf das Alter der Bestellenden geachtet. Somit verkauften sie Alkohol an unter 16-Jährige.

Handlungsbedarf im Onlinehandel für Altersidentifikation

Die restlichen 40 Prozent der Betreibenden haben bei der Bestellung auch nicht nach dem Alter gefragt. Hingegen haben deren Lieferdienst-Mitarbeitende bei der Übergabe der Bestellung einen Ausweis verlangt und darauf die bestellten alkoholischen Getränke wieder mitgenommen.

Haben Sie als Jugendlicher heimlich Alkohol getrunken?

Die Auswertung der Testkäufe von Alkohol im Onlinehandel zeigt, dass hier Handlungsbedarf besteht. Die bestehenden Tools zur Altersidentifikation reichen nicht aus, um den Jugendschutz zu gewährleisten. Den fehlbaren Betrieben wurde jeweils eine verwaltungsrechtliche Verfügung mit entsprechenden Gebühren zugestellt.

Anzeige gegen zwei Kurierdienstfahrer

Weiter wurde festgestellt, dass zwei Kurierdienstfahrer nicht über die nötigen Bewilligungen des Arbeitsamts verfügten und gar nicht arbeiten durften. Diese werden ans Statthalteramt Hinwil zur Anzeige gebracht.

Im Weiteren wurden alle getesteten Betriebe, die keinen Alkohol verkauften, schriftlich von der Stadtpolizei Wetzikon auf ihr vorbildliches Verhalten informiert.

Weiterhin Alkoholtestkäufe

Alle Verkaufsstellen von Alkohol sind für die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen verantwortlich. Die Testkäufe finden zur Sensibilisierung der Gefahren von Alkoholmissbrauch statt: Das Verkaufspersonal, aber auch die Jugendlichen, die Öffentlichkeit und die Eltern sollen auf das Jugendbestimmungsgesetz aufmerksam gemacht werden.

Deshalb sind auch weitere Alkoholtestkäufe nötig. Die Praxis zeigt, dass Testkäufe eine positive Wirkung auf das Verkaufspersonal haben und sie sensibilisieren nachweislich die Verkaufspraxis.

Jugendschutz: Kein Alkoholverkauf an unter 16-Jährige

Der Verkauf von alkoholischen Getränken für unter 16-Jährige ist in der Schweiz nicht erlaubt. Auch der Verkauf von gebrannten Wassern wie Spirituosen, Aperitifen und Alcopops ist für unter 18-Jährige verboten.

Eine Online-Schulung steht kostenlos auf der Webseite der Jalk zur Verfügung.

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