WEKO bestraft Stöckli wegen Preisabsprachen

    Rowena Goebel
    Rowena Goebel

    Kriens,

    Die Wettbewerbskommission WEKO hat die Untersuchungen gegen den Schweizer Ski-Produzenten Stöckli abgeschlossen. Die Marke wird bestraft – aber nur milde.

    stöckli
    Immer mehr Schweiz mieten Ski. - Keystone

    Das Wichtigste in Kürze

    • Aufgrund von unzulässigen Preisabsprachen wird Stöckli von der Weko gebüsst.
    • Die Untersuchung wurde mit einer einvernehmlichen Regelung abgeschlossen.
    • Der Schweizer Ski-Hersteller muss eine Sanktion in der Höhe von 140'000 Franken zahlen.

    Die Wettbewerbskommission (WEKO) schliesst die Untersuchung gegen die Stöckli Swiss Sports AG mit einer einvernehmlichen Regelung ab. Stöckli hatte mit ihren Händlern abgesprochen, die empfohlenen Verkaufspreise auf Stöckli Skis nicht zu unterbieten.

    Für diese gesetzeswidrigen Preisabreden zahlt der Ski-Hersteller gemäss einer Medienmitteilung von vorgestern Donnerstag eine Sanktion von rund 140’000 Franken.

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    Das Logo der Wettbewerbskommission. (Archivbild) - Keystone

    Zwischen dem Ski-Hersteller und seinen Händlern bestanden zwischen Ende 2003 bis Ende 2018 illegale vertikale Preisabreden betreffend Stöckli-Skis.

    Das Unternehmen verpflichtete die Händler, die Schweizer Verkaufspreise des Ski-Herstellers nicht zu unterbieten. Solche Vereinbarungen hemmen den Wettbewerb und verstossen gegen das Kartellgesetz.

    Stöckli zeigte sich kooperationsbereit

    Der Ski-Hersteller hatte nach Eröffnung der Untersuchung mit den Wettbewerbsbehörden kooperiert und eine einvernehmliche Regelung abgeschlossen. Das Unternehmen verpflichtet sich, den Händlern keine Mindest- oder Festverkaufspreise vorzuschreiben.

    Die Händler sind dementsprechend frei in ihrer Preissetzung. Einvernehmlich geregelt wurde ebenfalls der Umgang mit dem Online-Handel. Auch Querlieferungen zwischen Stöckli-Vertriebshändlern und dem Direkt- und Parallelimport von Stöckli-Produkten werden geregelt.

    stöckli ski
    Stöckli Ski wird von der Wettbewerbskommission WEKO gebüsst. - Keystone

    Kein Schaden für Kunden und Fachhändler

    Die volle Kooperation des Ski-Herstellers wirkte sich stark sanktionsmildernd aus. Der Entscheid der WEKO kann an das Bundesverwaltungsgericht weitergezogen werden.

    Der Ski-Hersteller hielt fest, dass die von der Wettbewerbskommission bemängelten Sachverhalte weder die Kunden noch die Fachhändler benachteiligt hätten. Dadurch sei auch kein Schaden für sie entstanden.

    Stöckli ist auch bekannt als Ausrüster von Skiathleten wie Viktoria Rebensburg und Ilka Stuhec sowie der Schweizer Skirennfahrerin Jasmin Flury.

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    Die slowenische Skirennfahrerin Ilka Stuhec fährt mit Stöckli an ihren Füssen. - Keystone

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