Verteidiger fordert Teilfreispruch für Gübelin-Räuber

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Luzern,

Luzerner Schmuckräuber vor Gericht: Der Anwalt plädiert für einen Teilfreispruch.

Luzerner Schwanenplatz
Der Luzerner Schwanenplatz im Sommer 2018: Der Millionenraub wurde an Luzerns Touristen- und Bijouteriehochburg verübt. (Archivaufnahme) - sda - KEYSTONE/URS FLUEELER

Der Verteidiger des Luzerner Schmuckräubers hat am Mittwoch vor dem Kriminalgericht einen Teilfreispruch verlangt. Sein Mandant sei nur für einen der beiden Überfälle auf die Firma Gübelin verantwortlich zu machen, sagte er.

Dem 46-Jährigen wird vorgeworfen, 2017 und 2019 die Bijouterie am Luzerner Schwanenplatz überfallen zu haben und eine Beute im Wert von 3 respektive 20 Millionen Franken gemacht zu haben.

Anklage stützt sich auf Vermutungen

Die Staatsanwaltschaft forderte für den Montenegriner eine Freiheitsstrafe von elf und einen Landesverweis von 15 Jahren. Der Verteidiger plädierte für eine Strafe von sieben Jahren und einen Landesverweis von zehn Jahren.

Für den 20-Millionen-Raub und zwei Raubversuche auf Gübelin übernehme sein Mandant die Verantwortung, sagte der Verteidiger. Er wehre sich aber dagegen, für jeden Raub auf Gübelin verantwortlich gemacht zu werden.

Der Verteidiger sagte, beim Raub von 2017 stützte sich die Anklage auf Vermutungen und Indizien. Eine zweifelsfreie Identifikation des Täters sei aber nicht möglich gewesen.

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