Die Verjährungsfrist von dreissig Jahren für lebenslange Strafen soll fallen. Das hat der Ständerat entschieden.
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Symbolbild Gefängnis - AFP

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei lebenslangen Haftstrafen soll die Verjährungsfrist fallen.
  • Dem hat der Ständerat mit 21 zu 20 Stimmen zugestimmt.
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Die Verjährungsfrist von dreissig Jahren für lebenslange Strafen soll fallen. Der Ständerat hat am Donnerstag der entsprechenden Standesinitiative des Kantons St. Gallen im zweiten Anlauf mit 21 zu 20 Stimmen Folge gegeben.

Der Nationalrat hatte dem Anliegen bereits zugestimmt. Das Geschäft wird nun erneut einem der Räte zur Erstbehandlung zugewiesen. Dessen zuständige Kommission muss innerhalb von zwei Jahren eine Gesetzesvorlage ausarbeiten.

Der St. Galler Kantonsrat hatte die Bundesversammlung vor zwei Jahren eingeladen, das Schweizerische Strafgesetzbuch dahingehend zu ändern, dass die Verjährungsfrist für lebenslange Strafen - beispielsweise Mord - von dreissig Jahren auf unverjährbar angehoben wird. In Deutschland beispielsweise ist Mord unverjährbar.

Straftat mittels DNA-Analyse noch Jahre später nachweisbar

Mit der Entwicklung von DNA-Analysen stünden den Ermittlungs- und Fahndungsbehörden technische Möglichkeiten zur Verfügung, mit welchen auch lange Zeit nach der Straftat noch Beweise hervorgebracht werden könnten, wurde die St. Galler Standesinitiative begründet. Täter könnten so noch überführt werden.

Das Schweizerische Strafgesetz kannte ursprünglich die Unverjährbarkeit für Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen sowie qualifizierte terroristisches Handlungen. Mit der Annahme der Volksinitiative «für die Unverjährbarkeit pornografischer Straftaten an Kindern» sind seit dem Jahr 2008 ausserdem die Verfolgung sexueller oder pornografischer Straftaten an Kindern und die Strafe für solche Taten unverjährbar.

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