Ein Aargauer Kantonspolizist, der 2020 einen Mann erschoss, wird nicht belangt. Die Staatsanwaltschaft sieht die Tat als Notwehr.
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Justizia. (Symbolbild) - AFP/Archiv
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Ein Aargauer Kantonspolizist wird nach einem tödlichen Schuss auf einen 68-jährigen Mann bei einem Einsatz 2020 in Suhr rechtlich nicht belangt. Der Beamte habe in Notwehr gehandelt, kam die Staatsanwaltschaft in ihrer Untersuchung zum Schluss. Sie stellte das Verfahren ein.

Der Einsatz der Schusswaffe sei verhältnismässig gewesen, teilte die Aargauer Oberstaatsanwaltschaft am Montag mit. Der angegriffene Polizist habe in der für ihn lebensgefährlichen Situation keine andere Wahl gehabt. Die Aussagen von Zeugen sowie die Obduktion und die Sachbeweise würden ein einheitliches Bild ergeben.

Ereignisse des Vorfalls

Der Vorfall ereignete sich im November 2020. An einem Montag ging bei der Polizei um 22.15 Uhr ein Notruf ein, wonach ein mit einem Messer bewaffneter Mann mit Suizid drohe. Die Polizisten – zwei Beamte der Regionalpolizei und zwei der Kantonspolizei – fanden den Mann in der Nähe seines Wohnhauses.

Der Mann habe sich nicht gesprächsbereit gezeigt und sei nicht auf Deeskalationsversuche der Beamten eingegangen, schrieb die Oberstaatsanwaltschaft nun. Kurze Zeit später sei der Mann mit dem Messer auf die Einsatzkräfte losgegangen.

Die tödlichen Schüsse

Ein Kantonspolizist habe fünf Schüsse abgefeuert, teilten die Behörden damals nach dem Vorfall mit. Der 68-Jährige starb noch vor Ort.

Nach den tödlichen Schüssen leitete die Aargauer Oberstaatsanwaltschaft eine Untersuchung ein. Bei einer Schussabgabe durch die Polizei wird von Amtes wegen geprüft, ob diese verhältnismässig ist. Die Untersuchung führte ein ausserordentlicher Staatsanwalt aus dem Kanton Luzern.

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