Uneinheitliche Praxis bei Mietzins-Richtlinien zwischen Gemeinden

Keystone-SDA
Keystone-SDA

Zürich,

Für Sozialhilfebeziehende gibt es keine einheitlichen Regelungen bei den Mietzins-Richtlinien. Es gebe grosse Unterschiede bei den Mietlimiten.

mieten, beihilfe
Die Unterschiede zwischen den behördlichen Mietzinslimiten der Gemeinden und der durchschnittlichen Marktmiete sind massiv. (Symbolbild) - keystone

Viele der 552 Gemeinden von fünf Nordschweizer Kantonen haben laut dem Verein Öffentlichkeitsgesetz.ch ihre Mietzins-Richtlinien für Sozialhilfebeziehende seit Jahren nicht angepasst. Die festgelegten Obergrenzen variierten demnach stark.

So reichten die Mietlimiten für eine vierköpfige Familie zwischen den untersuchten Gemeinden von 935 bis 2250 Franken exklusive Nebenkosten, wie Öffentlichtkeitsgesetz.ch am Samstag mitteilte. Der Verein hatte in Zusammenarbeit mit dem Recherche-Team Reflekt per Öffentlichkeitsgesetz die Daten zu Mietkosten von Sozialhilfebeziehenden aller Gemeinden der Kantone Zürich, Aargau, Solothurn, Basel-Landschaft und Basel-Stadt erfragt. Die Auswertung der Daten wurde auf der Website www.mietlimite.ch veröffentlicht.

Wie hoch die Gemeinden die Mietzinslimiten für Sozialhilfebeziehende ansetzten, sei bis anhin nicht bekannt gewesen, hiess es auf der Website. Die massiven Unterschiede zwischen den behördlichen Mietzinslimiten der Gemeinden und der durchschnittlichen Marktmiete würden Fragen nach den Berechnungsmethoden aufwerfen.

Als Extrembeispiele waren auf der Website Oberwil-Lieli AG und Brislach BL aufgelistet: Während in Oberwil-Lieli der Mietzinsansatz für eine Sozialhilfe beziehende Person 452 Franken unter dem aktuellen Marktpreis für eine Ein- bis Eineinhalbzimmerwohnung liege, liege er in Brislach 441 Franken darüber.

Weniger Geld in Aargau und Zürich

Generell erhielten Sozialhilfebeziehende in den Kantonen Aargau und Zürich durchschnittlich deutlich weniger Geld für Mieten als in den Kantonen Solothurn oder Basel-Landschaft, hiess es auf der Website. Im Aargau liege die Limite für einen Vierpersonenhaushalt im Schnitt 152 Franken unter der durchschnittlichen Marktmiete für eine Drei- bis Dreieinhalbzimmerwohnung. In Zürich seien es 226 Franken. Im Kanton Solothurn liege die Limite für einen Vierpersonenhaushalt hingegen im Schnitt 18 Franken über der durchschnittlichen Marktmiete für eine Drei- bis Dreieinhalbzimmerwohnung. Im Kanton Basel-Landschaft seien es 40 Franken.

Die Daten wurden laut Öffentlichkeitsgesetz.ch zwischen Dezember 2023 und Mai 2024 von den Gemeinden angefordert. Laut der Website www.mietlimite.ch gaben 543 der 552 angefragten Gemeinden bis zum Ende der Erhebung am 7. Juni ihre Mietzinslimiten bekannt. Es handelte sich laut Öffentlichkeitsgesetz.ch um die bisher grösste von Medien initiierte Anfrage-Serie dieser Art in der Schweiz. Sie entstand in Kooperation mit den Redaktionen von «Der Landbote», «Tages-Anzeiger», «Limmattaler Zeitung», «Aargauer Zeitung», «Solothurner Zeitung» und «bz».

www.mietlimite.ch

Mehr zum Thema:

Kommentare

User #8175 (nicht angemeldet)

Was ganz wichtig wäre das man endlich einen Unterschied macht zwischen Personen die mindest 30 Jahre gearbeitet haben und selbstständig in die Sozialwerke einbezahlt haben ! Gerecht ist gerecht! Gerade auch ältere da wird einfach kein unterschied gemacht aber Hauptsache.. unglaublich! Es wäre auch an der Zeit das man was macht in der AHV das nur AHV erhält der auch selbstständig in die Sozialwerke einbezahlt hat durch Arbeit!

Weiterlesen

Inflation
30 Interaktionen
Wegen Miete
Kritische Rohstoffe
35 Interaktionen
Kritische Rohstoffe

MEHR AUS STADT ZüRICH

Zürich
2 Interaktionen
Rate mal!
Zürich Wohnung Luxus
26'000 Franken Miete!
fc zürich gc
12 Interaktionen
Derby gegen GC
GC
187 Interaktionen
Neuer Sportchef