Thurgauer Obergericht verurteilt Polizisten wegen Blaulichtfahrt

Das Thurgauer Obergericht hat einen Polizeioffizier wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln schuldig gesprochen. Er war 2022 auf einer Dienstfahrt mit Blaulicht und Sirene innerorts massiv zu schnell unterwegs und in einen Unfall verwickelt.

Das Obergericht verurteilte einen Thurgauer Polizisten. (Symbolbild)
Das Obergericht verurteilte einen Thurgauer Polizisten. (Symbolbild) - KEYSTONE/CHRISTIAN MERZ

Das Obergericht verurteilte ihn zu einer bedingten Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 200 Franken. Dazu kommt eine Busse von 2000 Franken.

Damit ging das Obergericht weniger weit als zuvor das Bezirksgericht Münchwilen. Dieses hatte die Geschwindigkeitsübertretung des Polizeioffiziers als Raserdelikt gewertet und eine bedingte Geldstrafe wegen qualifizierter grober Verletzung der Verkehrsregeln ausgesprochen.

Der Polizist ging in Berufung und verlangte einen Freispruch. Das Obergericht sieht in der rasanten Fahrt kein Raserdelikt, wie aus einer Mitteilung vom Freitag hervorgeht. Allerdings seien andere gefährdet worden.

Das Obergericht sprach den Polizeioffizier ebenfalls der groben Verletzung der Verkehrsregeln schuldig, verringerte aber die Geldstrafe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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Kommentare

User #1000 (nicht angemeldet)

Mehr 30 Zonen. ihre SP.

User #5245 (nicht angemeldet)

Genau Blaulicht fahrten sind das Problem im TG--- Mein Humor---

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a
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