St. Galler seit 15 Monaten unauffindbar

Keystone-SDA
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Stadt St. Gallen,

Ende Oktober sind es 15 Monate, dass ein Mann aus der Ostschweiz verschwand. Er kehrte aus den Ferien in Kroatien nicht mehr zurück. Die Behörden vermuten, dass er beim Wandern verunglückte. Für die Angehörigen eine belastende Situation.

Das Wichtigste in Kürze

  • Jährlich gehen in der Schweiz rund 5000 Vermisstmeldungen ein.
  • Die eines noch immer verschollenen St. Gallers wurde vor 15 Monaten publik.

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Immer mehr Vermisste in der Schweiz - Keystone
In der Schweiz gibt es zahlreiche Vermisste - darunter auch ein St. Galler.
In der Schweiz gibt es zahlreiche Vermisste - darunter auch ein St. Galler. - Keystone

In Amtsblatt des Kantons St. Gallen wurde im September ein Verschollenheitsruf publiziert. Am 28. Juli 2016 mittags um 13 Uhr wurde der im Kanton St. Gallen lebende Mann in Kroatien in einem Restaurant zum letzten Mal lebend gesehen. Was war geschehen?

Der 49-jährige Mann war mit seiner Familie in Kroatien in den Ferien. An jenem Tag wollte er alleine eine Wanderung unternehmen, kehrte aber nicht zurück. In Kroatien habe die Polizei im vergangenen Sommer grosse Anstrengungen unternommen, um den Schweizer Touristen zu finden. Dabei habe die St. Galler Polizei eng mit den kroatischen Behörden zusammengearbeitet. Doch bis heute ohne Ergebnis.

Familie lebt in Ungewissheit

Die Familie des Vermissten muss seither mit der Ungewissheit leben. Zur Ungewissheit kommen auch noch bürokratische Probleme, die zu finanziellen Engpässen führen können. Die Bankkonten einer verschwundenen Person bleiben solange blockiert, bis eine verschwundene Person amtlich für verschollen erklärt wird.

Hohe Todesgefahr

Die Staatsanwaltschaft sei an die Familie herangetreten und habe sie über die Möglichkeit einer Verschollenerklärung informiert, sagt der Einzelrichter André Müller des Kreisgerichts Wil. Liegt eine lange nachrichtenlose Abwesenheit vor, muss mindestens fünf Jahre seit dem letzten Lebenszeichen zugewartet werden, um Verschollenerklärung zu beantragen. In diesem Fall sei die Frist aber kürzer. Dabei seien die Umstände beim Verschwinden einer Person massgebend. Bei einem Flugzeugabsturz sei die Todesgefahr nahe bei 100 Prozent.

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