St. Galler seit 15 Monaten unauffindbar
Ende Oktober sind es 15 Monate, dass ein Mann aus der Ostschweiz verschwand. Er kehrte aus den Ferien in Kroatien nicht mehr zurück. Die Behörden vermuten, dass er beim Wandern verunglückte. Für die Angehörigen eine belastende Situation.
Das Wichtigste in Kürze
- Jährlich gehen in der Schweiz rund 5000 Vermisstmeldungen ein.
- Die eines noch immer verschollenen St. Gallers wurde vor 15 Monaten publik.
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In Amtsblatt des Kantons St. Gallen wurde im September ein Verschollenheitsruf publiziert. Am 28. Juli 2016 mittags um 13 Uhr wurde der im Kanton St. Gallen lebende Mann in Kroatien in einem Restaurant zum letzten Mal lebend gesehen. Was war geschehen?
Der 49-jährige Mann war mit seiner Familie
in Kroatien in den Ferien. An jenem Tag wollte er alleine eine Wanderung
unternehmen, kehrte aber nicht zurück. In Kroatien habe die Polizei im
vergangenen Sommer grosse Anstrengungen unternommen, um den Schweizer Touristen
zu finden. Dabei habe die St. Galler Polizei eng mit den kroatischen Behörden zusammengearbeitet.
Doch bis heute ohne Ergebnis.
Familie lebt in Ungewissheit
Die Familie des Vermissten muss seither mit der Ungewissheit leben. Zur Ungewissheit kommen auch noch bürokratische Probleme, die zu finanziellen Engpässen führen können. Die Bankkonten einer verschwundenen Person bleiben solange blockiert, bis eine verschwundene Person amtlich für verschollen erklärt wird.
Hohe Todesgefahr
Die Staatsanwaltschaft sei
an die Familie herangetreten und habe sie über die Möglichkeit einer
Verschollenerklärung informiert,
sagt der Einzelrichter
André Müller des Kreisgerichts Wil.
Liegt eine lange
nachrichtenlose Abwesenheit vor, muss mindestens fünf Jahre seit dem letzten
Lebenszeichen zugewartet werden, um Verschollenerklärung zu beantragen. In diesem Fall sei die
Frist aber kürzer. Dabei seien die Umstände beim
Verschwinden einer Person massgebend. Bei einem Flugzeugabsturz sei die Todesgefahr
nahe bei 100 Prozent.






