Sprayerei in Zürich: Staat entschädigt die Beschuldigten
Zwei mutmassliche FCZ-Fans standen gestern vor Gericht. Wegen eines Fehlers und mangels Hinweisen erhalten sie nun 15'000 Franken Prozessentschädigung.

Das Wichtigste in Kürze
- Im März 2017 sollen FCZ-Fans eine Stützmauer in Zürich besprüht haben.
- Am Montag mussten sich die Beschuldigten vor Gericht verantworten.
- Wegen Verfahrensfehler und mangels Hinweisen werden sie nun vom Staat entschädigt.
Drei junge Männer, alles mutmassliche FCZ-Fans, sollen im März 2017 in Zürich auf einer Stützmauer «Südkurve FCZ» aufgesprüht haben. An einem anderen Ort hinterliessen sie angeblich bloss ein «F». Wegen Sachbeschädigung in Höhe von 5500 Franken standen zwei der drei Männer am Montag vor Gericht.
Verteidiger hätten angemerkt, dass kein gültiger Strafantrag vorliege, berichtet die «Zürichsee-Zeitung». Ein Mitarbeiter des Stadtzürcher Tiefbauamtes hat einen Strafantrag unterzeichnet – war jedoch nicht dazu befugt. Die beschädigte Mauer gehört nämlich nicht der Stadt Zürich, sondern Privatpersonen. Somit hätten diese den Strafantrag unterschreiben müssen. Die Einzelrichterin stellte das Verfahren ein.
Zu wenige Hinweise
Dem Gericht lagen nur Polizeirapporte vor – Einvernahmen von Polizisten oder vom Nachbarn fehlten. Einerseits seien diese Informationen alleine nicht verwertbar. Andererseits seien die Rapporte ungenau, habe ein Verteidiger gesagt.
So finde sich kein Hinweis, dass die Farbe der Graffitis nass war. Ob die Sprayereien eine Stunde oder ein Jahr alt waren, könne nicht bestimmt werden. In der Nähe des Tatorts entdeckte die Polizei einen Rucksack mit Spray-Equipment. Untersuchungen haben ergeben, dass nur eine der drei verwendeten Farben mit den darin gefundenen Sprühdosen übereinstimmte.
Wiedergutmachung des Staats
Im Rucksack befand sich auch eine Sturmhaube – mit DNA von einem der Beschuldigten. Forensiker hätten in der Tasche jedoch DNA von fünf weiteren Personen entdeckt. Somit gebe es «keine spurenkundlichen Hinweise, ob sich einer der Beschuldigten am Tatort befunden hat».
Der Staat entschädigt die Beschuldigten mit 15'000 Franken. Damit sollen vor allem die Anwaltskosten gedeckt werden.