Der Spitalverband H+ und andere Kliniken warnen vor der Reform des Krankenversicherungsgesetzes. Sie sehen den Versorgungsauftrag gefährdet.
Krankenkasse Prämien
Verschiedene Schweizer Krankenversicherungskarten. (Symbolbild) - Keystone

Der Spitalverband H+ und weitere Kliniken verlangen einen Stopp des Tarifsystems, wie es bei der Anpassung der Verordnungen zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) vorgesehen ist. Kritisiert wird ein schweizweites Kostenbenchmarking über alle Spitäler.

Würde die Reform wie derzeit vorgeschlagen umgesetzt, wären die versorgungsrelevanten Spitäler nicht mehr in der Lage, ihren umfassenden Versorgungsauftrag zu erfüllen, schreiben H+, der Verband Universitäre Medizin Schweiz (Unimedsuisse) und die Allianz Kinderspitäler der Schweiz in einem am Mittwoch veröffentlichten offenen Brief an Bundespräsident Alain Berset. Ihrer Meinung nach würde sich die bereits heute bestehende Unterdeckung ihrer Kosten weiter verschärfen.

Geburtshäuser und kleine Spitäler würden benachteiligt

Zentrales Element der Vorlage ist, dass für alle Spitäler – ungeachtet ihrer Leistungen und Kosten – der Tarif gilt, der den Kosten der 30 Prozent kostengünstigsten Spitäler entspricht. Äpfel würden dabei mit Birnen verglichen, heisst es im offenen Brief.

Geburtshaus Zürich Oberland
Eine Hebamme untersucht mit einem Ultraschall eine schwangere Frau im Geburtshaus Zürich Oberland. - geburtshaus-zho.ch

Unter den Spitälern, die sich bei den Fallkosten unter dem 30-Prozent-Wert bewegten, seien in der Mehrheit Geburtshäuser, kleine Spitäler und Kliniken, die sich auf wenige Behandlungen spezialisiert hätten. Mit der Reform würden Spitäler belohnt, die im Behandlungsangebot die Leistungen anböten, mit denen man gut verdienen könne.

Regelung könne nicht wirksam werden

Spitäler mit breiten kantonalen Leistungsaufträgen, Kinderspitäler und Universitätsspitäler würden hingegen dafür gestraft, dass sie auch die komplexen und wenig lukrativen Fälle behandelten, stellen die Verbände weiter fest. Diese Spitäler würden aber im Auftrag ihrer Kantone die Versorgung für alle Patientinnen und Patienten gewährleisteten.

Die in der Reform vorgesehene Regelung zur Abgeltung von Zusatzaufgaben über Zuschläge sei zudem so ausgestaltet, dass sie nicht wirksam werden könne. Sie müssten mit den Krankenversicherern ausgehandelt werden und einen Anspruch auf die Zuschläge für den Zusatzaufwand bestehe nicht, kritisieren die Verbände. Die Beweispflicht für den zusätzlichen Aufwand liege ausserdem vollständig bei den Spitälern.

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