Solothurner Brandstifter muss 11 Jahre ins Gefängnis
Das Wichtigste in Kürze
- Der Solothurner Brandstifter kriegt eine Gefängnisstrafe von 11 Jahren und fünf Monaten.
- Er ist laut Urteil für zwölf Brände im Wasseramt im Jahr 2022 verantwortlich.
Das Amtsgericht Bucheggberg-Wasseramt in Solothurn hat am Freitag einen 35-jährigen Ex-Feuerwehrmann wegen mehrfacher Brandstiftung zu einer Freiheitsstrafe von 11 Jahren und 5 Monaten verurteilt. Laut Urteil legte der Schweizer 2022 zwölf Brände im Wasseramt.
Das Gericht habe sich beim Urteil auf fünf objektive Beweismittel gestützt, sagte der Gerichtspräsident in der mündlichen Begründung des Urteils. Demnach gibt es Handydaten des Mannes an den Brandorten und DNA-Spuren. Auch wurden Nachforschungen zu Brandobjekten im Internet bei Google Maps nachgewiesen.
Der Staatsanwalt hatte für den Mann, der die Vorwürfe bestritt, eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren gefordert. Es gebe «erdrückende, glasklare Beweise», dass der Mann aus der Region die zwölf Brandstiftungen verübt habe.
Die Verteidigung wollte einen Freispruch erreichen. Es gebe keine einheitliche Handschrift des Täters, weil es auch keine einheitliche Täterschaft gebe. Das Urteil des Amtsgerichts Bucheggberg-Wasseramt ist noch nicht rechtskräftig.
Liebeskummer als mögliches Motiv
Die Serie von zwölf Bränden im Frühling 2022 hatte im Wasseramt, in einer ländlich geprägten Region südlich von Solothurn, grosse Unsicherheit, viel Angst und gegenseitiges Misstrauen ausgelöst.
Jeweils vom Samstag auf Sonntag brannten im Zeitraum vom 3. April bis 21. Mai 2022 Waldhäuser, Clubhäuser und Lagerhallen. Brandstiftungen gab es zudem bei einem Einfamilienhaus und Schreinereien. Personen wurden nicht verletzt; es kamen zehn Schafe ums Leben.
Zum Tatmotiv hatte der Schweizer an der Verhandlung Anfang Woche keine Auskunft gegeben. Der Staatsanwalt sprach jedoch von einer emotionalen Krise des 35-Jährigen.
Dieser soll sich demnach in einen Kollegen seiner Feuerwehr verliebt und ihn bedrängt haben. Dieser «Mister X» habe die Schwärmerei jedoch unmissverständlich zurückgewiesen.