Die Mutter, die ihre zwei Töchter getötet hat, soll laut ihrem Anwalt wegen vorsätzlicher Tötung verurteilt werden.
Prozess
Die Mutter soll wegen mehrfacher vorsätzlicher Tötung statt wegen Mordes verurteilt werden. Dies fordert der Verteidiger vor dem Amtsgericht Bucheggberg-Wasseramt in Solothurn. (Symbolbild) - AFP/Archiv
Ad

Die Frau, die Anfang 2021 in Gerlafingen SO zwei ihrer drei Töchter getötet hat, solle wegen mehrfacher vorsätzlicher Tötung statt wegen Mordes verurteilt werden. Dies hat der Verteidiger am Dienstag vor dem Amtsgericht Bucheggberg-Wasseramt in Solothurn gefordert. Angemessen seien 13 Jahre Freiheitsentzug.

«Eine Tat in dieser Dimension hat immer eine Geschichte», sagte der Verteidiger. In seinem Plädoyer stellte er die gutachterlich festgestellten Persönlichkeitsstörungen seiner Mandantin als Ursache ihrer Delikte ins Zentrum. Die Schweizerin soll verpflichtet werden, während des Strafvollzugs eine ambulante Behandlung zu absolvieren.

Der Verteidiger rekapitulierte das Leben der Beschuldigten, angefangen bei den ersten Kindheitsjahren in Südamerika – erst als Strassenkind, später in einem Waisenhaus. Auf die Adoption durch ein Schweizer Ehepaar sei die damals Achtjährige nicht vorbereitet worden.

Traumatische Jugend und tragische Entscheidungen

Ihre Jugend in der Schweiz habe seine Mandantin als nicht glücklich geschildert. Die Mutter sei streng gewesen, in der Schule sei sie eine Aussenseiterin geblieben. Der Vater, zu dem sie bis heute eine gute Beziehung habe, sei häufig abwesend gewesen. Mit einem ersten Partner bekam sie die erste, zur Tatzeit 12-jährige Tochter, ein paar Jahre später, mit dem zweiten Partner, die beiden späteren Opfer.

Am Morgen des 16. Januar 2021 habe die Beschuldigte an Suizid gedacht. Sie habe aber ihre beiden 7- und 8-jährigen Töchter nicht allein lassen wollen. Aus diesem Grund habe sie sie in ihren Betten mit jeweils einem gezielten Messerstich ins Herz getötet. Genau an Details erinnern, könne sich die Beschuldigte aber nicht.

Die Tat seiner Mandantin sei nicht als Rache am Ehemann zu verstehen, wie dies die Anklage tue, sagte der Verteidiger. Aufgrund ihrer Störung habe sie «subjektiv und von aussen nicht nachvollziehbar» die jüngeren Töchter bei deren Vater in Gefahr gesehen.

Entsprechend habe sie sich in den Wochen vor der Tat gegenüber den Behörden geäussert – in Bezug darauf ist sie der Verleumdung beschuldigt. Von diesem Vorwurf sei sie freizusprechen, sie habe ja nicht bewusst gelogen, sagte der Verteidiger.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

PartnerMutterVater