Am Sonntag haben die Katholiken im Kanton Schwyz dem Beitritt zur Römisch-Katholischen Zentralkonferenz (RKZ) zugestimmt.
Kreuz
Der Priester wurde angezeigt. - dpa/AFP/Archiv
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Schwyzer Katholiken stimmen für den Beitritt zur Zentralkonferenz.
  • Der Beitritt wurde mit hauchdünner Mehrheit zugestimmt.

Die römisch-katholische Kantonalkirche Schwyz wird Teil des Dachverbands der Landeskirchen. Die Stimmberechtigten haben am Sonntag den Beitritt zur römisch-katholischen Zentralkonferenz (RKZ) an der Urne angenommen.

Dem Beitritt stimmten 6791 Stimmende zu, 6664 Stimmberechtigte lehnten ihn ab. Dies teilten der kantonale Kirchenvorstand und das Pro-Komitee am Sonntag mit. Der Ja-Anteil betrug 50,5 Prozent, Nein stimmten 49,5 Prozent. Die Stimmbeteiligung betrug 20 Prozent.

Dornenreiche Vorgeschichte

Die Volksabstimmung hat eine dornenreiche Vorgeschichte. Der Kantonskirchenrat hatte im Mai 2018 beschlossen, in die RKZ einzutreten. Dagegen ergriffen fünf Kirchgemeinden das Referendum.

Eine davon, der Kirchenrat von Lachen, zog sein Referendumsbegehren im September wieder zurück. Damit wurde das Quorum von fünf Kirchgemeinden nicht mehr erreicht, die für das Zustandekommen eines Referendums nötig wären. Der bereits festgelegte Abstimmungstermin wurde abgeblasen.

Dagegen hatte keiner der vier Referendumsbefürworter etwas einzuwenden, der Beitritt wäre unangefochten zustande gekommen. Dies, hätten nicht der Kirchenrat Freienbach, der ursprünglich kein Referendumsbegehren gestellt hatte, sowie zwei Kirchenräte Beschwerde erhoben. Das Referendum sei rechtsgültig zustande gekommen, die Abstimmung folglich durchzuführen, forderten sie.

Die Rekurskommission hiess die Beschwerde im vergangenen März gut. Zwar sei weder im kantonalen Recht noch in jenem der Kantonalkirche geregelt, ob ein Referendumsbegehren zurückgezogen werden kann. Doch hätten diverse Kantone und Landeskirchen ein Rückzugsverbot festgeschrieben, weshalb der Entscheid aufzuheben und ein Abstimmungsdatum festzulegen sei.

Finanzieller Mehraufwand

Die Schwyzer Kantonalkirche konnte dem RKZ bis zur Annahme der neuen Kirchenverfassung 2014 aus rechtlichen Gründen nicht beitreten. Bislang hatte sie einen Gaststatus und bezahlte einen Solidaritätsbeitrag in der Höhe von 145'000 Franken an die RKZ. Mit dem Vollbeitritt wird dieser Beitrag auf rund 560'000 Franken erhöht. Dieser Mehraufwand war ein Grund für das Referendum.

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