Schweizer Ratssäle sind seit dem Zuger Attentat stärker geschützt
Das Attentat im Zuger Kantonsratssaal vom 27. September 2001 hat in der ganzen Schweiz zu einer Überprüfung der Sicherheitsvorkehrungen rund um die Parlamente geführt. Nicht nur das Bundeshaus ist seither stärker geschützt.

Noch am Tag des Attentats, bei dem Friedrich Leibacher 14 Regierungs- und Parlamentsmitglieder sowie sich selbst umbrachte, wurden die Sicherheitsvorkehrungen bei Schweizer Ratssälen verschärft. Im Kanton Baselland hielt damals gerade der Landrat seine Sitzung ab. Nach Bekanntwerden der Tat wurde die Zuschauertribüne gesperrt und der Zutritt zur Sitzung nach dem Mittag erst nach einer Kontrolle gewährt.
Die Polizei war in der Folge in verschiedenen Kantonen stärker präsent und bewachte die Sitzungen. Während das Polizeiaufgebot in den Folgejahren vielerorts wieder reduziert wurde, werden einige Parlamente nach wie vor von Beamten bewacht.
Das Sicherheitsdispositiv wurde verschiedentlich ausgebaut – einzig der Kanton Appenzell Innerrhoden sah sich durch den Amoklauf in Zug nicht veranlasst, die Vorkehrungen zu verschärfen. An einigen Orten gab es in den Regierungs- und Parlamentsgebäuden auch bauliche Massnahmen, welche für einen besseren Schutz sorgen sollten: etwa Sicherheitsschleusen, Alarmknöpfe oder Kameras.
Im Bundeshaus sollte in den Tagen nach dem Attentat ein Metalldetektor aufgestellt und die Gepäckkontrolle eingeführt werden, kündigte der damalige Generalsekretär der Bundesversammlung gleich am 27. September 2001 an. Strenge Zutrittskontrollen galten vorübergehend auch für die Ratsmitglieder.
Seit dem Attentat in Zug «wurde die Präsenz des Sicherheitspersonals im Parlamentsgebäude verstärkt», schrieb eine Mediensprecherin der Parlamentsdienste auf Anfrage von Keystone-SDA. 2001 wurde das Sicherheitskonzept des Parlaments «angesichts der damals weltweit angespannten Sicherheitslage» grundlegend überarbeitet. Zuvor konnte das Bundeshaus noch frei betreten werden.
Die Verwaltungsdelegation der eidgenössischen Räte hatte bereits auf den 1. Juli 2001 die Zutrittskontrolle zum Bundeshaus verschärft. Personen mit permanenter Zutrittsbewilligung konnten seither eine andere Drehtür benutzen.
Bis heute müssen sich die 100'000 jährlichen Besuchenden des Bundeshauses beim Eingang ausweisen und einer Sicherheitskontrolle unterziehen lassen. Welche sonstigen Vorkehrungen im Bundeshaus bestehen, um Attentate wie in Zug zu verhindern, teilte die Sprecherin «aus Sicherheitsgründen» nicht mit.
Auch der Kanton Zug führte Zutrittskontrollen zum Kantonsratssaal ein. Zudem wurden die Sicherheitsvorkehrungen in der Verwaltung, den Gerichten und im Auftrag des Kantons tätigen Unternehmen überprüft und weiterentwickelt, wie ein Sprecher der Zuger Polizei auf Anfrage mitteilte. Die Zutrittskontrollen seien heute bloss eine von «einer ganzen Reihe» von Sicherheitsmassnahmen. Zu den weiteren Massnahmen und ihrer konkreten Ausgestaltung äusserte sich der Sprecher nicht.
Um Gewalttaten vorzubeugen, führten seit 2013 eine Mehrheit der Kantone ein sogenanntes Bedrohungsmanagement ein. Unter dem Einsatz von Fachpersonen sollen potenzielle «Gefährder» frühzeitig identifiziert und durch verschiedene Massnahmen eine schwere Straftat verhindert werden. Nebst Gewalt gegen Behörden soll das Bedrohungsmanagement auch häusliche und sexuelle Gewalt oder Extremismus abwenden können.
Der Kanton Zug verfügt über einen Dienst Präventive Massnahmen, jedoch bisher nicht über ein Bedrohungsmanagement. Eine Anpassung des Polizeigesetzes, die für dessen Einführung sorgen soll, ist derzeit in Vernehmlassung.
Die bestehenden Sicherheitsmassnahmen rund um die Kantonsratssitzungen würden heute regelmässig überprüft und bei Bedarf angepasst, so der Sprecher der Zuger Polizei weiter. Zum Schluss hielt er fest: «Aus Sicht der Zuger Polizei bestehen angemessene Vorkehrungen, um den Schutz der anwesenden Personen zu gewährleisten.»






