Schweizer frieren wegen Technik in ihren Wohnungen
Das Wichtigste in Kürze
- Der Kälteeinbruch hat die Schweiz in dieser Woche heftig erwischt.
- In einigen Wohnungen laufen die Heizungen daher noch gar nicht.
- Frierende Mieter können unter bestimmten Umständen rechtlichen Anspruch geltend machen.
Am letzten Samstag gab es noch Sonne pur, knapp 30 Grad und schönstes Badi- und Grill-Wetter. Nur noch eine schöne Erinnerung: Momentan klettert das Thermometer in den Morgenstunden nicht über fünf Grad.
Eigentlich perfekte Voraussetzungen für einen kuscheligen Abend in der eigenen Wohnung. Doch: Für einige Schweizer sind die eigenen vier Wände nach dem Kälteeinbruch wenig gemütlich.
Mieter beschweren sich
«Aktuell häufen sich die Rückmeldungen von Personen, die in ihrer Wohnung frieren», sagt Sabina Meier, gegenüber Nau.ch. Sie ist Geschäftsleiterin des Mieterinnen- und Mieterverbands des Kantons Bern.
Der Grund? Die Heizungen sind mancherorts noch gar nicht in Betrieb. Der Fehler liegt aber nicht bei den Vermietern. Sie können die Heizungen nämlich nicht per Knopfdruck zum Laufen bringen.
Hast du in deiner Wohnung auch schon gefroren?
Barbara Buchegger von der Immobilienverwaltung Livit erklärt: «In den meisten unserer Liegenschaften sind Temperaturfühler installiert, die kontinuierlich die Aussentemperatur überwachen. Sobald diese über einen definierten Zeitraum einen bestimmten Schwellenwert unterschreitet, aktiviert sich die Heizung automatisch.»
Dies kann vorab im Herbst zu Problemen führen: «In den Übergangszeiten, wenn die Temperaturen nur kurzzeitig fallen, bleibt die Heizung möglicherweise aus.» Grund ist, dass der Schwellenwert nicht dauerhaft unterschritten wird.
Es ist also nicht durchgehend kalt genug, damit die Heizung anspringt.
Ist Technik schuld, bleibt nur die Decke als Lösung
Auch wenn niemand Schuld hat: Eine angenehme Situation ist das für die betroffenen Mieter nicht. Doch welche Möglichkeiten haben sie in rechtlicher Hinsicht?
«Als Mieter würde ich bei der Verwaltung nachfragen, was mit der Heizung los ist beziehungsweise, ob absichtlich nicht geheizt wird», sagt Meier.
Sollte der Vermieter aus Prinzip jetzt noch nicht heizen wollen, kann der Mieter rechtliche Ansprüche geltend machen. Denn: Wenn Temperaturen um die 20 Grad nicht erreicht werden, besteht ein Mangel am Mietobjekt. «Der Mietende kann dessen Beseitigung sowie eine Mietzinsreduktion einfordern», weiss Meier.
Sollten tatsächlich technische Ursachen für die Kälte in der Wohnung verantwortlich sein, dann bleibt nur das Überbrücken mit warmen Decken.
Und das Zurückdenken an die sommerlichen Tage, die noch gar nicht so lange her sind, wie es sich derzeit anfühlt.