Schusswaffen sollen einfacher eingezogen werden können
Behörden sollen bei konfliktbehafteten Trennungen oder bei Anzeigen wegen häuslicher Gewalt Schusswaffen künftig temporär einziehen müssen. Das fordern die zuständigen Parlamentskommissionen.

Die Rechtskommission des Ständerats (RK-S) hat einer parlamentarischen Initiative der Waadtländer SP-Politikerin Jessica Jaccoud mit 8 zu 3 Stimmen bei einer Enthaltung Folge gegeben, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Damit kann die Schwesterkommission des Nationalrats eine Gesetzesvorlage ausarbeiten.
Gemäss dem Initiativtext soll in Zukunft bei konfliktbehafteten Trennungen oder bei Strafanträgen und Anzeigen wegen häuslicher Gewalt eine Pflicht zur temporären Einziehung von Schusswaffen bestehen. Die RK-S erachtet das Vorhandensein von Schusswaffen bei Konflikten im häuslichen Bereich als «erhebliche Gefahr», wie sie schrieb.
Jaccoud sieht ihren Vorschlag als Prävention von Schusswaffentötungen in Partnerschaften. Gemäss einer Studie des Bundes kommen solche Taten in akuten Krisensituationen vor, in denen eine Waffe unmittelbar verfügbar ist. Die meisten dieser Delikte werden demnach von älteren Schweizer Männern verübt.
Die Studienautorinnen und -autoren empfehlen daher, die gezielten Präventionsmassnahmen zu verstärken, indem der Zugang zu Schusswaffen vorübergehend eingeschränkt wird, wenn ein Partnerschaftskonflikt vorliegt. Diese Art von Präventionsmassnahmen werde in anderen Ländern erfolgreich angewandt. In Norwegen habe sich dank der Einziehung von Armeewaffen in risikobehafteten Privathaushalten die Zahl der häuslichen Schusswaffentötungen signifikant verringert.
Auch bei der Bekämpfung serieller Vermögensdelikte wie Diebstahl und Raub sieht die RK-S Handlungsbedarf. Die bestehenden Möglichkeiten, weitere Straftaten durch bekannte Serientäterinnen und Serientäter zu verhindern, erachtet sie als unzureichend.
Sie stimmte deshalb wie ihre Schwesterkommission der parlamentarischen Initiative von Rémy Wyssmann (SVP/SO) zu – mit 7 zu 3 Stimmen bei einer Enthaltung. Auch hier kann die RK-N nun eine entsprechende Vorlage ausarbeiten.






