Im Rahmen der Notrettung müssen CS-Kadermitarbeitende auf ihren Boni verzichten. Nun gehen sie juristisch dagegen vor.
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Die Credit Suisse wurde von der UBS übernommen. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • CS-Kadermitarbeitende wehren sich gegen die Streichung der Boni.
  • Die betroffenen Personen gehen juristisch gegen die Finma-Anordnung vor.
  • Die Bonuszahlungen wurden ihnen aufgrund der Notrettung gestrichen.
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Eine Reihe von CS-Kadermitarbeitenden geht juristisch gegen die Streichung von Bonuszahlungen in Millionenhöhe im Rahmen der CS-Notrettung vor. Beim Bundesverwaltungsgericht (BVGer) sind bis Ende Mai drei Beschwerden im Namen von ungefähr 50 Beschwerdeführenden gegen die entsprechende Finma-Anordnung eingegangen, wie ein Sprecher des Gerichts auf Anfrage der Nachrichtenagentur AWP erklärte.

Weitere Angaben, etwa zu den betroffenen Summen, könne das Bundesverwaltungsgericht nicht machen, erklärte der Sprecher am Mittwoch weiter. In der vergangenen Woche hatten diverse Medien berichtet, dass mehrere Anwaltskanzleien von CS-Managern angefragt wurden, in ihrem Namen rechtliche Schritte gegen die Streichung der sogenannten Contingent Capital Awards (CCA) einzuleiten.

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Die Finanzmarktaufsicht Finma hatte die CS am 19. März im Rahmen der Notübernahme durch die UBS angewiesen, sämtliche Additional-Tier-1-Kapitalinstrumente (AT1) und dabei auch die an AT1-Instrumente geknüpften Contingent Capital Awards für wertlos zu erklären. Laut dem jüngsten CS-Geschäftsbericht waren Ende 2022 CCA im Wert von 360 Millionen Franken ausstehend.

Verfügung der Finma umfasst auch die CCA

Die Credit Suisse hatte sich zunächst auf den Standpunkt gestellt, dass die CCA von der Massnahme nicht betroffen seien. In einer weiteren Verfügung vom 22. März lehnte die Finma die Sichtweise der CS allerdings ab und erklärte ausdrücklich, dass ihre Verfügung zur Abschreibung der AT1-Instrumente auch die CCA umfasse.

Die Grossbank wandte sich in der Folge an das Bundesverwaltungsgericht mit einem Gesuch um vorsorglichen Rechtsschutz. Das Gericht nahm das Gesuch entgegen, stellte als Bedingung aber die Einreichung einer Beschwerde gegen die Finma-Verfügung. Am 9. Mai teilte die CS jedoch dem Gericht mit, dass sie sich gegen eine Beschwerde entschieden habe, womit das BVGer das Verfahren abschrieb.

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Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/GAETAN BALLY

Aufgeschobene Vergütungen in Form von Contingent Capital Awards wurden von der CS seit 2014 an Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf Geschäftsführungs- und Direktorenebene angeboten. Im Geschäftsjahr 2022 verzichtete die CS allerdings auf dieses Instrument. Im Jahr 2021 hatten noch knapp 5100 Angestellte solche CCA erhalten.

Die Wertloserklärung der AT1-Instrumente durch die Finma im Rahmen der CS-Notrettung hatte auch international grosses Aufsehen erregt und zu zahlreichen Beschwerden von Besitzern von AT1-Anleihen geführt. Der Sprecher des Bundesverwaltungsgerichts bezifferte die Anzahl der bis Ende Mai dazu eingegangen Beschwerden am Mittwoch auf rund 250, diese wurden im Namen von insgesamt 2500 Beschwerdeführenden eingereicht.

Die Beschwerdeführer stellen sich auf den Standpunkt, dass die Abschreibung der Anleihen nicht erforderlich gewesen sei, weil die CS die regulatorischen Kapitalanforderungen jederzeit erfüllt habe.

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