Rocker-Urteile: Staatsanwaltschaft sieht Bestätigung

    Keystone-SDA
    Keystone-SDA

    Bern,

    Die Rocker-Urteile des Berner Obergerichts bestätigen laut Staatsanwaltschaft ihre Arbeit.

    Obergericht
    Die Staatsanwaltschaft betrachtet die Rocker-Urteile des Berner Obergerichts als Bestätigung ihrer Arbeit. (Archivbild) - Keystone

    Die Staatsanwaltschaft sieht in den Rocker-Urteilen des Berner Obergerichts eine Bestätigung ihrer Arbeit. Viele Schuldsprüche seien bereits in erster Instanz akzeptiert und weitere nun bestätigt worden. Dies sagte Staatsanwältin Franziska Müller am Donnerstag vor den Medien.

    Das Obergericht hatte erklärt, es halte die Strafen der Vorinstanz für zu milde. Sie könnten aber nicht verschärft werden, weil die Staatsanwaltschaft keine Anschlussberufung eingelegt habe.

    Mögliche Verschärfung der Strafen?

    «Ja, vielleicht hätte man das anfechten sollen», räumte Müller ein. Schliesslich habe die Staatsanwaltschaft in erster Instanz auch höhere Strafen beantragt als das Regionalgericht verhängt habe. Doch die Strafzumessung sei immer schwierig.

    «Hätten wir die Urteile angefochten, hätten wir auch das Kostenrisiko getragen.» Am Ende seien die Unterschiede nicht riesig. Entscheidend sei, dass die Schuldsprüche bestätigt worden seien.

    Kommentare

    Weiterlesen

    Bern Rocker Hells Angels
    10 Interaktionen
    Freiheitsstrafen

    MEHR AUS STADT BERN

    Andrea Zryd Frauen-Eishockey-WM
    Wie bei WEURO
    asd
    2 Interaktionen
    Tourismus
    Mathias Zopfi Reto Nause
    62 Interaktionen
    «Politmarketing»