Reformierte Kirche befürwortet Verbot von Konversionsmassnahmen
Der Rat der Evangelisch-reformierten Kirche Schweiz (EKS) lehnt Massnahmen zur Veränderung und Unterdrückung der sexuellen Orientierung «entschieden» ab. Er befürwortet deshalb ein rechtliches Verbot von entsprechenden Konversionsmassnahmen, wie die EKS am Dienstag mitteilte.

Konversionstherapien haben zum Ziel, die sexuelle Orientierung von lesbischen, schwulen, bisexuellen oder transgeschlechtlichen Menschen umzupolen. Seit 2022 wartet man in Bundesbern auf einen Bericht des Bundesrats über das Ausmass von Konversionstherapie und über rechtliche Mittel zu deren Verhinderung.
Die EKS bedauert, dass sich so lange auf bundespolitischer Ebene nichts mehr bewegt habe. Sie sieht sich aber auch in einer verschärften Verantwortung, weil die Unterdrückung der sexuellen Orientierung mitunter in religiösen Menschen- und Gottesbildern gründe und damit «ganz konkret auch Praktiken innerhalb des kirchlichen Spektrums» beträfe.
Der Rat der EKS spricht den sogenannten Sexual Orientation Change Efforts (Massnahmen zur Änderung der sexuellen Orientierung) jegliche Evidenz aus medizinisch-psychotherapeutischer und sexualwissenschaftlicher Sicht ab. Solche Praktiken seien auch aus theologisch-ethischen Gründen klar abzulehnen, weil sie zum spirituellen Missbrauch führten.
Der Rat der EKS ist der Ansicht, dass solche Praktiken auch mit rechtlichen Mitteln verhindert werden sollten. Ein Verbot und entsprechende Sanktionen könnten eine wichtige präventive Wirkung entfalten, hiess es weiter.






