Quietschende Züge am Bahnhof Davos Platz sind zumutbar

    Die Rhätische Bahn muss am Bahnhof Davos Platz keine Massnahmen treffen, um die Quietschgeräusche von Zügen zu vermindern.

    Regionaler Zug. (Symbolbild)
    Regionaler Zug. (Symbolbild) - Nau.ch

    Dies hat das Bundesgericht entschieden. Es hat die Beschwerde einer Erbengemeinschaft abgewiesen, der zwei Liegenschaften in der Nähe gehören.

    Das Bundesgericht bestätigt mit dem am Mittwoch publizierten Urteil den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts vom März. Die Erbengemeinschaft hatte im Zusammenhang mit dem Ausbau des Bahnhofs beantragt, die Lärmemissionen durch weitere Vorkehrungen zu begrenzen.

    Dies ist nicht notwendig, schliesst das Bundesgericht. Die Immissionsgrenzwerte und die tieferen Planungswerte seien vor Ort eingehalten. Zusätzliche Massnahmen zum Lärmschutz kommen gemäss dem höchsten Schweizer Gericht nur in Frage, wenn durch relativ geringen Aufwand ein wesentliche Verminderung der Emissionen bewirkt werde.

    Dies sei vorliegend nicht der Fall. Als mögliche Lösung komme lediglich eine Schienenschmieranlage in Frage, die wirtschaftlich aber nicht tragbar sei. (Urteil 1C_218/2018 vom 02.11.2018)

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