Franken

    Polizeieinsätze bei Aargauer Fussballspielen kosten 750'000 Franken

    Keystone-SDA Regional
    Keystone-SDA Regional

    Aarau,

    Fussballspiele verursachen der Kantonspolizei Aargau hohe Kosten, die sich im letzten Jahr auf über 750'000 Franken summierten.

    gebenstorf
    Die Kantonspolizei Aargau. - Keystone

    Die Einsatzkosten der Kantonspolizei Aargau bei Fussballspielen haben sich im vergangenen Jahr auf insgesamt über 750'000 Franken belaufen. Ein Viertel davon wird den Vereinen in Rechnung gestellt, wie der Regierungsrat in seiner Antwort auf eine GLP-Interpellation schreibt.

    Bei Spielen des FC Aarau, der in der Challenge League spielt, summieren sich die Polizeikosten auf 405'000 Franken, wie aus dem am Freitag veröffentlichten Bericht hervorgeht. Rund um den FC Baden, der anfänglich ebenfalls in der zweithöchsten Liga vertreten war und im Sommer absteigen musste, entstanden Polizeikosten von 360'000 Franken.

    Einsätze bei Sportanlässen gelten als «besondere polizeiliche Leistung», so steht es im Bericht des Regierungsrats. Deren Kosten müssen grundsätzlich die Veranstalter tragen – pro Stunde und Einsatzkraft werden dabei 120 Franken fällig.

    Führt ein Veranstalter mehrere Anlässe durchs Jahr hindurch durch, kann mit diesem eine Jahrespauschale vereinbart werden. Diese beträgt mindestens 25 Prozent aller Kosten.

    Keine Statistiken zu Hooligan-Kosten vorhanden

    Dem FC Aarau und dem FC Baden wurden für das Jahr 2024 ein Viertel der Einsatzkosten in Rechnung gestellt. Die GLP hatte sich in ihrer Interpellation detailliert nach den durch «Ultras» und «Hooligans» verursachten Kosten erkundigt.

    Sie wollte zudem wissen, welchen Clubs jene Personen zuzuordnen sind, die im Aargau Sach- und Personenschäden anrichten. Der Regierungsrat hat jedoch keine entsprechenden Statistiken vorliegen.

    «Aufgrund polizeilicher Erfahrungswerte lässt sich sagen, dass es gewaltbereite Fangruppierungen im Umfeld fast aller Vereine der beiden obersten Schweizer Spielklassen gibt», so die Antwort des Regierungsrats.

    Kein Anpassungsbedarf bei kantonalen Gesetzen

    Bei den kantonalen Gesetzen und Verordnungen sieht er keinen Anpassungsbedarf. «Das Hooligan-Konkordat bietet Möglichkeiten, um gegen gewaltbereite Gruppierungen im Umfeld von Sportveranstaltungen vorzugehen», schreibt er weiter. Diese Massnahmen müssten konsequent umgesetzt werden.

    Kommentare

    User #577 (nicht angemeldet)

    Die Polizei liebt es die Kosten künstlich in die Höhe zu treiben - Demo in Aarau, das wurde wie Kriegsrecht gehandhabt im 2022, glaube ich, unvergessliches Erlebnis für jeden der dabei war und staunte.

    User #1199 (nicht angemeldet)

    Warum stellen sie keinen Erstattungsantrag bei Herr Infantino, möglicherweise wäre er bereit mindestens einen Teil zu übernehmen. Der Sepp Blatter hätte das sicher gemacht.

    Weiterlesen

    KI
    78 Interaktionen
    Gefahr
    Campingfeuer Bella Italia
    18 Interaktionen
    «Fire!»

    MEHR FRANKEN

    Dealer Wallis
    69 Interaktionen
    Zu lange Knast
    3 Interaktionen
    Bern
    Guy Parmelin
    30 Interaktionen
    Nach Rücktritt
    snb leitzins
    14 Interaktionen
    SNB schüttet aus

    MEHR AUS AARAU

    Buchs AG
    Buchs AG
    FC Aarau
    4 Interaktionen
    Junior Simic trifft
    Schweizerisches Rotes Kreuz Bildung
    SRK Aargau