Neue Rekordzahl von Ausschaffungen per Sonderflug

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Bern,

Die Schweizer Behörden haben 2024 einen neuen Rekord in der Abschiebung von Personen ohne gültige Aufenthaltsbewilligung mittels Sonderflügen erreicht.

asylbewerber flugzeug
462 Personen wurden im vergangenen Jahr in 53 Sonderflügen ausgeschafft. (Archivbild) - keystone

Noch nie haben die Schweizer Behörden so viele Personen ohne gültige Aufenthaltsbewilligung mit Sonderflügen ausgeschafft wie im vergangenen Jahr. Es waren 462 Personen. Der bisherige Rekord aus dem Jahr 2016 lag bei 345 Personen.

Ein Mediensprecher des Staatssekretariats für Migration SEM bestätigte auf Anfrage eine entsprechende Meldung des Schweizer Radios SRF vom vergangenen Freitag.

Die 462 Personen wurden im vergangenen Jahr in 53 Sonderflügen ausgeschafft. Das ist kein Rekord: 2016 und 2017 organisierte das Staatssekretariat für Migration (SEM) je 64 Sonderflüge.

Zunahme durch Abkommen und Dublin-Verträge

Die Zunahme der Sonderflüge hänge damit zusammen, dass die Schweiz mit vielen Herkunfts- oder Transitstaaten von Flüchtlingen Abkommen im Migrationsbereich abgeschlossen habe, schrieb SEM-Mediensprecher Samuel Wyss. Ein Faktor sei auch, dass die Schweiz im Rahmen der Dublin-Verträge viele weggewiesene Personen nach Kroatien habe zurückführen können.

Nach Kroatien gebe es nicht viele Linienflüge, ergänzte Wyss. Im Rahmen der Dublin-Verträge kann die Schweiz Asylsuchende zur Abklärung ihres Asylantrags in andere Länder zurückschicken, wenn diese für die Behandlung des Asylgesuchs dieser Person zuständig sind. Das gilt allerdings derzeit nicht für Italien.

Wie SEM-Sprecher Wyss weiter schrieb, sind Sonderflüge für das SEM das letzte Mittel, um Weggewiesene aus der Schweiz auszuschaffen. «Die überwiegende Mehrheit der ausreisepflichtigen Personen kooperiert und verlässt die Schweiz auf einem Linienflug und ohne polizeiliche Begleitung», sagt Wyss.

Sonderflüge als letztes Mittel

2024 schaffte die Schweiz insgesamt rund 7200 Personen aus, wie seit Mitte Januar bekannt ist.

Die Sonderflüge gehen in den Herkunfts- oder Drittstaat der betroffenen Personen oder es handelt sich eben um Flüge in den zuständigen Dublin-Staat. Die Nettoflugkosten für die 53 Sonderflüge betrugen 2024 für die Schweiz rund 2,5 Millionen Franken.

2023 hatte das SEM 49 Sonderflüge durchgeführt, mit denen 339 Personen ausgeschafft wurden.

Kommentare

User #2729 (nicht angemeldet)

Wer bezahlt das? Frage richtet sich an nau!

User #1878 (nicht angemeldet)

Aber für diese Menge reicht doch ein Flugzeug !!!

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