Nationalratskommission will kein Gesetz für Schweizerpsalm
Der Schweizerpsalm soll nicht per Gesetz als Landeshymne festgelegt werden. Die Nationalratskommission sprach sich gegen die Initiative von Thomas Minder aus.

Das Wichtigste in Kürze
- Der Ständerat Thomas Minder will die Verankerung des Schweizerpsalms in einem Gesetz.
- Die Kulturkommission des Nationalrates will diese ablehnen und damit kein Hymnengesetz.
Die Kulturkommission des Nationalrates (WBK) will den Schweizerpsalm nicht per Gesetz als Landeshymne festlegen. Sie beantragt ihrem Rat, eine parlamentarische Initiative des Schaffhauser Ständerates Thomas Minder (parteilos) abzulehnen.
Entscheiden wird der Nationalrat. Der Ständerat hatte die Initiative gegen den Willen seiner Kommission angenommen. Die Nationalratskommission hat sich mit 14 zu 10 Stimmen dagegen ausgesprochen, wie die Parlamentsdienste heute Freitag mitteilten.

Minder fordert ein Hymnengesetz. Darin soll verankert werden, dass die Landeshymne der Schweizerischen Eidgenossenschaft der Schweizerpsalm von Leonhard Widmer und Alberich Zwyssig ist.
Er begründet das mit den Bestrebungen der Schweizerischen Gemeinnützigen Gesellschaft (SGG), eine neue Schweizer Landeshymne einzuführen. Dass am 1. August auf dem Rütli neben der offiziellen eine neue Hymne gesungen worden sei, beunruhige ihn, sagte Minder im Ständerat.
Kein Handlungsbedarf
Die Mehrheit der Nationalratskommission sieht keinen Handlungsbedarf. Der Bundesrat habe versprochen, dass er eine neue Landeshymne mit der Konsultation der Räte beschliessen würde.
Die Minderheit der Kommission möchte die heute ungeklärte Zuständigkeit bei der Festlegung der Hymne beseitigen. Sie hebt die identitätsstiftende Wirkung von Kulturgütern wie der Schweizer Fahne und der Hymne hervor. Der Bundesrat hatte den Schweizerpsalm 1981 zur offiziellen Nationalhymne erklärt.








