Nationalratskommission will das Zollgesetz auf den Weg bringen
Die Wirtschaftskommission des Nationalrats will beim neuen Zollgesetz vorwärtsmachen. Ein Rückweisungsantrag wurde abgelehnt.

Das Wichtigste in Kürze
- Die Totalrevision des Zollgesetzes soll vorangetrieben werden.
- Die Wirtschaftskommission des Nationalrats will nun die Details beraten.
Mit dem totalrevidierten Zollgesetz soll es nun vorangehen. Die Wirtschaftskommission des Nationalrates (WAK-N) will die Details der umstrittenen Vorlage beraten. Sie hat einen Rückweisungsantrag mit 11 zu 9 Stimmen und mit 4 Enthaltungen abgelehnt, nach intensiven Diskussionen.
Das gab Kommissionspräsident Leo Müller (Mitte/LU) am Montag in Bern vor den Medien bekannt.
Die WAK-N war im November auf die Vorlage eingetreten. Vor der Detailberatung wollte sie Stellungnahmen und angekündigte Mitberichte von drei weiteren Kommissionen zu der in der Vergangenheit immer wieder kritisierten Vorlage abwarten.
Wünsche der Kantone berücksichtigt
Mit Kritik aus den Kantonen befasste sich eine von Finanzministerin Karin Keller-Sutter im Januar eingesetzte Arbeitsgruppe um den früheren Aargauer Regierungsrat Urs Hofmann (SP). Die Gruppe habe die Differenzen aufgearbeitet, so dass die Kantone die Vorlage auf einem guten Weg sähen, berichtete Müller.

Nachbesserungen wünschten die Kantone indes zur Erhebung von Daten und dem Datenaustausch sowie für eine Kompetenz des Zolls für das Anlegen von DNA-Profilen und das präventive Abnehmen von Fingerabdrücken. In der Detailberatung werde sich zeigen, ob die WAK-N diese Anliegen aufnehmen wolle, sagte Müller.
Der Bundesrat hatte 2019 entschieden, dass Zollbeamtinnen und Grenzwächter neu den selben Job haben sollen. Alle Mitarbeitenden sollen für die Kontrolle von Waren, Personen und Transportmitteln ausgebildet werden. Dazu gehört, dass auch die bisherigen zivilen Zollfachleute Uniform tragen und bewaffnet werden.
Bundesrat könnte Verordnung präzisieren
Hofmanns Arbeitsgruppe habe nach der Kritik seitens des Personals an der Neuorganisation auch hier Gespräche geführt, berichtete Müller und räumte Defizite beim Einbezug des Personals in die Neuerungen ein. Das Personal wünsche sich nun mehrheitlich ein Weiterfahren und damit Klarheit darüber, wie es weitergehe.
Finanzministerin Keller-Sutter habe angedeutet, dass der Bundesrat allenfalls bereit sei, die Bestimmungen in der Verordnung zu präzisieren, namentlich zum Waffeneinsatz. Das könnte Klarheit bringen bis zum Inkrafttreten des Gesetzes.
Für die Detailberatung will sich die WAK-N absichern. Sie hat Stellungnahmen vom Bundesamt für Justiz zu den Formulierungen und vom eidgenössischen Datenschutzbeauftragten zur Klärung der Datenschutzfrage angefordert. Im Mai will sie die Detailberatung der Vorlage aufnehmen.