Nachlassstundung für Küchenhersteller Forster genehmigt
Das Bezirksgericht Arbon genehmigt den Antrag auf provisorische Nachlassstundung des Küchenherstellers Forster.

Das Bezirksgericht Arbon habe mit Wirkung ab dem 20. Mai den Antrag auf provisorische Nachlassstundung des Küchenherstellers Forster genehmigt und eine Sachwalterin eingesetzt. Dies teilte die Forster Swiss Home AG am Mittwoch mit.
Das Gesuch des in finanziellen Schwierigkeiten steckenden Thurgauer Küchenherstellers Forster war am Freitagabend eingereicht worden. Unter anderem wurden die April-Löhne für die rund 135 Mitarbeitenden nicht ausbezahlt.
Sachwalterin soll Sanierung einleiten
Mit der Genehmigung der provisorischen Nachlassstundung könne nun die Arbeitslosenkasse des Kantons Thurgau die Gesuche der Mitarbeitenden «für die überbrückende Auszahlung der ausstehenden Löhne» bearbeiten, heisst es im Communiqué des Unternehmens.
Als Sachwalterin habe das Gericht die Anwaltskanzlei Wicki Partners AG aus Zürich eingesetzt. Diese soll nun eine Sanierung in die Wege leiten und die Fortführung des Betriebs sichern. Die Geschäfte würden «im gewohnten Rahmen» weitergeführt, so das Unternehmen.