Nach Attacke: Paar ignorierte Aggressivität seines Rottweilers
Nachdem ihr Rottweiler 2019 eine Rentnerin attackierte, verantworteten sich dessen Hundehalter am Dienstag vor Gericht. Diese ignorierten die Alarmzeichen.

Das Wichtigste in Kürze
- Am Dienstag trat das Paar, dessen Rottweiler 2019 eine Rentnerin verletzte, vor Gericht.
- Dort wird klar: Die zuständige Frau hat die Gefährlichkeit ihres Hundes ignoriert.
- Den Hundehaltern wurden mehrmals geraten, dem Tier einen Maulkorb anzulegen.
Aus übergrosser Liebe zu ihrem Hund hat eine Frau die Alarmzeichen für dessen Gefährlichkeit ausgeblendet. Ihr Mann zog sich zunehmend aus der Verantwortung für das Tier zurück. Im Oktober 2019 kam es in Horgen ZH zu einer schweren Attacke des Tiers auf eine Rentnerin.
Vor dem Bezirksgericht Horgen hatte sich das heute geschiedene Paar am Dienstag zu verantworten. Dies wegen des Vorwurfs der schweren eventualvorsätzlichen Körperverletzung.
Der Frau wirft die Staatsanwältin zudem Unterlassung der Nothilfe vor, dem Mann Tierquälerei. Er soll mit einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten, sie von 24 Monaten bestraft werden, beides bedingt. Die Kroatin sei zudem für sieben Jahre des Landes zu verweisen.
Hundetrainerin als Zeugin
Laut ihrem Verteidiger hatte die 35-Jährige den Vorfall, bei dem die Rentnerin verletzt worden war, nicht in Kauf genommen. Es handle sich nicht um Eventualvorsatz, sondern um Fahrlässigkeit. Juristisch gesehen seien zudem die Verletzungen des Opfers nicht als schwer einzustufen, es liege einfache Körperverletzung vor. Dazu komme Unterlassung der Nothilfe.
Angemessen sei eine bedingte Geldstrafe von maximal 90 Tagessätzen. Für die in der Schweiz aufgewachsene Frau sei ausserdem von einer Landesverweisung abzusehen.
Der Verteidiger des Mannes beantragte Rückweisung der Anklageschrift. Erst müsse eine bestimmte Hundetrainerin als Zeugin befragt werden.
Tier verhielt sich schon früh aggressiv
Auch er plädierte auf fahrlässige einfache Körperverletzung. Vom Vorwurf der Tierquälerei sei der 33-Jährige freizusprechen. Es gebe keinerlei Beweise, dass er den Hund geprügelt und schlecht behandelt habe. Eine bedingte Freiheitsstrafe von drei Monaten sei angemessen. Das Urteil soll am kommenden Dienstag eröffnet werden.
In der Befragung stellte sich die beschuldigte Frau über weite Strecken als Opfer dar. Mit tränenerstickter Stimme beantwortete sie Fragen des Gerichts. Immer wieder machte sie Erinnerungslücken geltend. Bei anderen Gelegenheiten verharmloste sie die Aggressivität des Hundes. Diesen hatte das Paar 2017 als Welpen bei einem bulgarischen Zürcher gekauft.

Das Tier fiel schon früh durch unberechenbare Aggressivität auf. Immer wieder attackierte es Aussenstehende und auch die Halter selbst. Das Paar suchte Hilfe bei zahlreichen Hundetrainern und -experten im In- und Ausland.
Immer wieder erhielten die Hundehalter den Rat, den Rottweiler einschläfern zu lassen oder ihn zumindest wegzugeben. Polizei und Veterinäramt wiesen das Paar an, den grossen, massigen Hund nur noch mit Maulkorb auszuführen. Das wurde allerdings nicht immer befolgt.