Der Preisüberwacher wollte die Bio-Margen der Migros untersuchen. Die Detailhändlerin setzte Himmel und Hölle in Bewegung, um dies zu verhindern.
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Stefan Meierhans wollte die Margen der Migros untersuchen. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Letztes Jahr wollte Stefan Meierhans die Margen der Migros untersuchen.
  • Doch der Konzern reagierte abweisend und verlangte diverse einschneidende Änderungen.
  • Schliesslich kam man zu einem Kompromiss.

Stefan Meierhans ist Preisüberwacher. Sein Projekt letztes Jahr: Die Preise der Bio-Produkte von Migros unter die Lupe nehmen. Er wollte aufdecken, ob «Anhaltspunkte für eine missbräuchlich hohe Marge bei (Bio-)Produkten im Lebensmitteldetailhandel bestehen».

Davon war die Detailhändlerin alles andere als begeistert. Eine Recherche von «CH Media» zeigt, dass die Migros die Publikation der ersten Fassung der Analyse verhinderte. Ebenso übte sie Druck aus, um den Bericht inhaltlich zu beschränken.

Preisüberwacher erhielt Hinweise zu missbräuchlichen Preisen

Die Journalisten hatten, gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz, Einsicht in den Austausch zwischen der Migros-Rechtsabteilung und dem Preisüberwacher. Stellen wurden jedoch geschwärzt, wegen angeblicher Geschäftsgeheimnisse.

Ebenso bleibt die erste Fassung von Meierhans' Vorabklärung zu den Bio-Margen geheim. Dennoch zeige die Korrespondenz, welchen Gegenwind sich der Preisüberwacher ausgesetzt sieht, wenn er sich einen Grossverteiler vorknöpfe.

Der Streit zwischen den Parteien findet seinen Anfang im Frühling 2021. Der Preisüberwacher erhält damals Hinweise zu «missbräuchlichen Preisen» und geht dem nach: Er führt eine Vorabklärung durch. In diesem Rahmen verlangt er von den sechs grössten Detailhändlern, darunter auch die Migros, Daten zur Margengestaltung.

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Die Migros versuchte mit aller Kraft, eine Veröffentlichung der Margen-Analyse zu verhindern. - Keystone

Darauf folgt ein Austausch zwischen der Detailhändlerin und Meierhans. Als der Preisüberwacher am 1. Dezember 2022 die Erkenntnisse in einem Newsletter-Beitrag zusammenführt und einen ausführlichen Bericht beilegt, gerät die Rechtsabteilung der Migros in Aufregung. Eine fünftägige Frist setzt Meierhans, damit die Geschäftsgeheimnisse aus dem Bericht geschwärzt werden können.

Doch die Migros will viel mehr als das: Mit einem sechsseitigen Einschreiben beantragt sie, die Publikation einzustellen und droht mit einer beschwerdefähigen Verfügung. Das Bundesverwaltungsgericht hätte daraufhin den Inhalt beurteilen müssen, bevor er veröffentlicht wird.

Migros: Bericht ist «rechtswidrig»

Ebenso ist die Migros nicht einverstanden mit der Analyse von Meierhans. Sie sei in «verschiedenen Punkten schlicht falsch, stark tendenziös und verstösst gegen die verfassungsrechtlich geschützte Wettbewerbsneutralität». Man werde «ohne fundierte Datenlage in rechtswidriger Art und Weise an den Pranger gestellt». Die Konkurrenz hingegen werde geschont.

Sieben Änderungsanträge stellt die Detailhändlerin, unter anderem die Löschung einer Margen-Grafik. Erneut geschmückt mit einer Drohung, dass man ansonsten eine beschwerdefähige Verfügung einreichen werde.

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Das Migros Logo beim Ladeneingang, fotografiert am Samstag, 17. Februar 2018, am Flughafen Zürich. - keystone

Meierhans übernimmt die Änderung zwar, zeigt sich aber verwundert. Er teilt die rechtliche Einschätzung der Migros nicht. Ebenso informiert er, dass es am 19. Dezember zur Veröffentlichung kommen werde.

Diese Publikation bleibt aufgrund von «rechtlichen Abklärungen» aus. Mehrere Medien beleuchten den Aufwand, den Migros betrieb, um ihre Bio-Margen geheim zu halten.

Die Migros kritisiert, der Bericht sei «über weite Teile widerrechtlich». Auch bei Meierhans kippt die Stimmung. Mit den vielen Änderungswünschen, fordert der Konzern, «dass der Preisüberwacher die Sicht der Migros» übernimmt.

Finden Sie das Verhalten der Migros nachvollziehbar?

Schliesslich kommt ein Kompromiss zustande, wie der genau aussieht, bleibt unbekannt, versteckt unter den Schwärzungen der Migros. Meierhans erklärt: Man habe nur einen sehr kleinen Teil der Änderungsanträge berücksichtigt. Dies ohne, dass der Bericht dabei etwas von seiner Substanz verloren hätte.

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