Am vergangenen Wochenende war es in der Schweiz schaurig kalt. Spazierwege werden plötzlich zu Eisbahnen, wie Bilder zeigen. Die Suva warnt vor Unfällen.
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Ein Spazierweg in Adelboden BE ist mit einer Eisfläche bedeckt. - Nau.ch

Das Wichtigste in Kürze

  • Am Wochenende sanken die Temperaturen weit unter null Grad.
  • In den Bergen waren zahlreiche Wanderwege von Eis überzogen.
  • Sechs Prozent der Winter-Wanderunfälle ziehen Arbeitsausfälle von drei Monaten nach sich.
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Die niedrigen Temperaturen am Wochenende führten zu viel Glatteis auf den Strassen – und auf vielen Spazierwegen. Auch in Adelboden BE sind zahlreiche Waldwege mit Eisplatten bedeckt. Die Gefahr zu stürzen steigt.

Spaziergängerin B.L.* (35) aus Bern staunt über eine Eisplatte. «Ich laufe regelmässig durch diesen Wald. Die Platte hatte ich unter dem Schnee sogar gesehen, trotzdem bin ich aufs Knie gefallen.»

L. hat sich zwar nur einen blauen Fleck zugezogen, wie sie sagt, aber sie glaubt: «Ältere Leute dürfte es härter treffen.»

Achtung, rutschig! Dieser Spazierweg in Adelboden BE wurde zur Eisbahn. - Nau.ch

Fest steht: Winter-Spaziergänge können böse enden. Laut Suva fallen die Verletzten bei sechs Prozent der Spazierunfälle im Winter für mindestens drei Monate aus. In zehn Fällen pro Jahr kommt es sogar zu Individualrenten, zwei weitere enden gar tödlich.

Am häufigsten werden Unterschenkel, Knöchel und Fuss verletzt. Solche Blessuren machen fast ein Drittel aller Verletzungen aus.

Wer haftet bei Sturz?

Den Unfall bezahlt in der Regel die Unfallversicherung. Ab acht Arbeitsstunden pro Woche beim gleichen Arbeitgebenden sind Arbeitnehmende unfallversichert. Wenn das Grundstück, auf dem sich der Unfall ereignet, jemandem gehört – Kanton oder Privatperson – ist ein Regress möglich.

Sind Sie schon einmal beim Spazieren im Winter ausgerutscht?

Beim Regress handelt es sich um eine Rückversicherung. Die Versicherung der verunfallten Person kann dann Geld einfordern von der Versicherung des Grundstückbesitzers.

Allerdings schreibt die Suva: Spaziergängerinnen und Spaziergänger müssen damit rechnen, dass es im Winter im Wald Glatteis gibt, auf welchem sie ausrutschen können. Deshalb haften sie selbst für anfallende Kosten eines Sturzes.

*Name der Redaktion bekannt

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