Mann steht wegen Amokfahrt vor Bezirksgericht Winterthur

    Ein 26-Jähriger soll in einem Winterthurer Wald versucht haben, einen Spaziergänger zu überfahren. Am Donnerstag muss er sich vor dem Bezirksgericht Winterthur verantworten. Die Staatsanwaltschaft hält ihn für schuldunfähig.

    Der Beschuldigte versuchte, im Wald einen Spaziergänger zu überfahren. Nun muss er in Winterthur vor Gericht. (Archivbild)
    Der Beschuldigte versuchte, im Wald einen Spaziergänger zu überfahren. Nun muss er in Winterthur vor Gericht. (Archivbild) - KEYSTONE/STEFFEN SCHMIDT

    Der Beschuldigte soll an einem Nachmittag im Februar 2025 sein Auto in ein Waldstück an der Schönholzstrasse in Winterthur gesteuert haben. Dies soll er ohne gültigen Führerausweis und unter Kokaineinfluss getan haben, wie es in der Anklageschrift heisst.

    Im Wald begegnete der Beschuldigte einem Spaziergänger mit Hund. Der Autofahrer hielt an, gestikulierte mit einer Gartenhacke und beschimpfte den Mann. Danach steuerte er den Wagen laut Anklage aus etwa 20 Metern Distanz frontal auf den Fussgänger zu.

    Spaziergänger konnte sich retten

    Er beschleunigte auf 40 bis 50 Kilometer pro Stunde. Nur dank einer schnellen Reaktion konnte sich der Spaziergänger retten. Er packte seinen Hund und sprang in letzter Sekunde ein Bord hoch. Das Auto fuhr ebenfalls das Bord hinauf und verfehlte die beiden nur knapp.

    Wenig später setzte der Beschuldigte seine Fahrt auf der Seenerstrasse in Winterthur fort. Im Kolonnenverkehr fuhr er vorsätzlich auf das vor ihm stehende Auto einer Frau auf. Danach habe er zurückgesetzt und den Wagen ein zweites Mal gerammt. Damit verursachte er einen Sachschaden von über 2200 Franken. Um eine Blutprobe zu verhindern, flüchtete der Mann vom Unfallort.

    Als zwei Polizisten kurze Zeit später an seinem Wohnort auftauchten, trat er ihnen mit einem erhobenen Baseballschläger entgegen. Erst eine Spezialeinheit konnte den Mann festnehmen.

    Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten unter anderem Gefährdung des Lebens, Nötigung, Sachbeschädigung, Gewalt und Drohung gegen Beamte sowie schwere Verkehrsverletzungen vor. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft war der Beschuldigte bei den Taten jedoch nicht schuldfähig. Sie fordert deshalb die Anordnung einer stationären Massnahme zur Behandlung von psychischen Störungen. Wann das Urteil eröffnet wird, ist noch offen.

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