Kanton Zug führt wegen Corona-Zahlen Maskenpflicht in Läden ein

    Antun Boskovic
    Antun Boskovic

    Region Zug,

    Der Regierungsrat des Kantons Zug hat eine Maskenpflicht für Verkaufslokale und Einkaufszentren beschlossen. Grund dafür sind die steigenden Corona-Zahlen.

    Coronavirus Läden
    Genf hat die Maskenpflicht in den Läden schon am 28. Juli eingeführt. - sda - KEYSTONE/GEORGIOS KEFALAS

    Das Wichtigste in Kürze

    • Der Kanton Zug reagiert auf die steigenden Corona-Infektionszahlen.
    • Ab 10. Oktober gilt eine Maskenpflicht in Verkaufslokalen und Einkaufszentren.

    Der Regierungsrat des Kantons Zug hat auf die steigenden Corona-Infektionszahlen reagiert. Im Kanton wird eine Maskenpflicht für Verkaufslokale und Einkaufszentren sowie für Mitarbeitende von Restaurants angeordnet. Diese Regelung tritt per Samstag, 10. Oktober in Kraft.

    Mit dem jüngsten Anstieg der Corona-Fallzahlen sei der Kanton Zug in der Nähe der Grenzwerte, die für Risikoländer gelte. Dies teilte der Regierungsrat am Mittwoch mit.

    Steigende Corona-Zahlen in Zug

    «Die steigenden Fallzahlen sind beunruhigend, weshalb jetzt rechtzeitig diese weitere Bekämpfungsmassnahme getroffen werden muss», betont Gesundheitsdirektor Martin Pfister. In knapp der Hälfte aller kürzlichen Neuansteckungen konnte der Ansteckungsort im Gespräch mit den Infizierten nicht ausfindig gemacht werden. Diese Ausweitung der Maskenpflicht hat das Ziel, diese nicht nachverfolgbaren Ansteckungen zu vermindern.

    Maskenpflicht
    In einigen Kantonen gilt bereits eine Maskenpflicht für Läden. - Keystone

    Die Maskenpflicht gilt neu für alle Personen, die sich in öffentlich zugänglichen Innenräumen von Verkaufslokalen und Einkaufszentren befinden. Zudem müssen neu auch Mitarbeitende von Restaurationsbetrieben im Gästebereich stets eine Maske tragen. Der Nutzen von Masken gegen die Ausbreitung des Coronavirus sei mittlerweile wissenschaftlich erwiesen.

    Damit folgt der Kanton Zug dem Beispiel anderer Kantone: Eine Maskentragpflicht in Verkaufsgeschäften gilt bereits in den Kantonen Zürich, Genf, Waadt, Basel-Stadt, Solothurn, Neuenburg, Freiburg, Jura und Wallis.

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