Kanton Wallis darf weiteres Wolfsrudel vollständig regulieren

    Keystone-SDA
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    Sion,

    Das Bundesamt für Umwelt (Bafu) hat die vollständige Regulierung eines weiteren Wolfsrudels im Wallis bewilligt. Betroffen ist das Nanz-Rudel, wie der Kanton Wallis am Mittwoch mitteilte. Ein Gesuch für die Entnahme eines dritten Rudels ist noch hängig.

    Ein Wolf, mutmasslich "M35", aufgenommen beim Dorfeingang von Bellwald im Obergoms VS.
    Betroffen ist das Nanz-Rudel. (Symbolbild) - keystone

    Der Kanton Wallis hatte am 28. August 2026 beim Bund ein Gesuch zur proaktiven Wolfsregulierung für die Periode 2026-2027 eingereicht, wie die Walliser Staatskanzlei am Mittwoch informierte. Ziel der Massnahme sei es, Konflikte mit Nutztieren in Problemgebieten zu minimieren. Die Regulierung stützt sich auf die eidgenössische Jagdverordnung, die seit dem 1. Februar 2025 in Kraft ist.

    Insgesamt beantragte der Kanton die vollständige Entnahme von drei der aktuell elf im Wallis nachgewiesenen Wolfsrudel. Für zwei weitere Rudel wurde eine sogenannte Basisregulierung beantragt. Diese erlaubt die Entnahme von zwei Dritteln der im laufenden Jahr geborenen Jungtiere.

    Das Bafu genehmigte nun die vollständige Regulierung des Nanz-Rudels. Zuvor hatte es bereits grünes Licht für die Entnahme des gesamten Augstbord-Rudels gegeben. Die entsprechende Verfügung trat am 30. September 2026 in Kraft und ist bis zum 31. Januar 2027 gültig.

    Ebenfalls bewilligt wurde die Basisregulierung für die Rudel von Nendaz-Isérables und Les Toules. Bei den übrigen im Kanton vorkommenden Rudeln sind die Kriterien für eine proaktive Regulierung gemäss den Behördenangaben derzeit nicht erfüllt.

    Die Bewilligung für die vollständige Entnahme des dritten beantragten Rudels von Réchy-Anniviers ist beim Bafu hingegen noch hängig. Ein Entscheid dazu stehe noch aus.

    Je nach Entwicklung der Schäden an Nutztieren und der Situation der Rudel könnten weitere Anträge auf eine proaktive Regulierung beim Bafu gestellt werden, schrieb der Kanton weiter. Informationen zum Stand der Verfahren werden auf der Webseite der kantonalen Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere publiziert.

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    Kommentare

    User #4399 (nicht angemeldet)

    Früher wäre „toter wolf= guter wolf“ zensi worden. Durchgerutscht?

    User #5700 (nicht angemeldet)

    Typisch Mensch es muss immer und überall eingegriffen werden , und immer alles getötet werden .

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