Inakzeptable Haftbedingungen im Ausschaffungs-Gefängnis Granges VS

    Keystone-SDA
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    Granges (Veveyse),

    Die Bedingungen im Ausschaffungs-Gefängnis von Granges VS müssen weiter verbessert werden. Das laut der Nationalen Kommission zur Verhütung von Folter (NKV).

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    Die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) kritisiert den ausgeprägten Gefängnischarakter im Ausschaffungsgefängnis von Granges. - sda

    Das Wichtigste in Kürze

    • Laut der Komission NKVF sind die Haftbedingungen im Ausschaffungs-Gefägnis inakzeptable.
    • Aus ihrer Sicht verstossen die Verhältnisse gegen die nationalen Standarts.

    -Die Haftbedingungen im Ausschaffungs-Gefängnis von Granges VS müssen sich nach Ansicht der Nationalen Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) verbessern. Diese entsprächen trotz eingeleiteter Massnahmen weiter nicht den Vorgaben für eine Administrativhaft.

    Das schreibt die NKVF in ihrem Bericht heute Donnerstag zu den zwei Kontrollbesuchen im Gefängnis der Jahre 2017 und 2019. Die Kommission hatte im Rahmen früherer Besuche mehrere Empfehlungen an den Walliser Staatsrat gerichtet.

    Besorgt über Haftbedingungen

    Die NKVF begrüsst die für 2022 neu geplante Einrichtung für den Vollzug der ausländerrechtlichen Administrativhaft. Angesichts des nichtstrafrechtlichen Charakters der Administrativhaft zeigt sie sich jedoch weiterhin besorgt über die Haftbedingungen in Granges.

    Aus ihrer Sicht verstossen die Verhältnisse gegen die nationalen und internationalen Standards.

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    Inakzeptable Zustände im Gefängnis. (Symboldbild) - keystone

    Als Fortschritt erachtet die NKVF , dass die Kantonsregierung inzwischen auf die Unterbringung von Frauen und Minderjährigen verzichtet. 2017 war eine schwangere Frau in das Gefängnis eingewiesen worden. Sie musste 42 Tage in der Einrichtung verbringen musste, bis sie in ein Heim verlegt wurde.

    Bemängelt wird insbesondere das Haftregime, das «nach wie vor zu restriktiv» ausgestaltet sei. Die Inhaftierten müssten weiterhin durchschnittlich zwischen 19 und 20 Stunden pro Tag in der Zelle verbringen, kritisiert die NKVF.

    Die Kommission bedauert, dass der Staatsrat ihrer Empfehlung, die Zelleneinschlusszeiten auf die Nacht zu beschränken, nicht nachkommt. Gemäss ihren Feststellungen in anderen Einrichtungen wäre diese Massnahme durchaus umsetzbar.

    Auch lobende Worte

    Die Kommission lobt, dass im Gefängnis ein Gemeinschaftsraum eingerichtet werden soll, in dem die Inhaftierten essen können. Auch die geplante Werkstatt zur Schaffung eines Beschäftigungsangebots wertet sie als positiv.

    Weiter stellte die Kommission die Gefahr einer sozialen Isolation der Inhaftierten fest. Sie empfiehlt den Behörden, die Besuchsregelung zu lockern und die Kontakte mit der Aussenwelt zu erleichtern.

    Insbesondere solle den Gefangenen erlaubt werden, Mobiltelefone beschränkt nutzen zu dürfen. Dies werde in anderen Administrativhaftanstalten in der Schweiz bereits praktiziert.

    Die NKVF hat den gesetzlichen Auftrag zu überprüfen, dass die Menschen- und Grundrechte gewahrt werden. Sie arbeitet unabhängig von den Behörden.

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