Impfstart für Auslandschweizerinnen und Grenzgänger in der Schweiz
Im Ausland lebende Schweizer sollen sich in der Schweiz impfen lassen können. Allerdings sollen sie die Kosten nach Bundesrat selbst zahlen.

Das Wichtigste in Kürze
- Im Ausland lebende Schweizer sollen sich nun in der Schweiz impfen lassen können.
- Auch Grenzgänger ohne Krankenkasse können den Piks nun in der Schweiz holen.
- Auslandschweizer müssen die Kosten aber möglicherweise selbst tragen.
Im Ausland lebende Schweizer und ihre Familien sowie Grenzgängerinnen ohne obligatorische Krankenkasse sollen sich in der Schweiz impfen lassen können. Der Bundesrat hat am Mittwoch eine entsprechende Anpassung der Covid-19-Verordnung in die Vernehmlassung geschickt.
Darin stellt er zwei Möglichkeiten zur Kostenübernahme zur Auswahl: die Deckung der Kosten durch den Bund für alle oder nur für die Grenzgängerinnen. Der Bundesrat bevorzugt die zweite Variante.
Auslandschweizer müssen vielleicht selbst zahlen
Bei dieser müssten Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer die Kosten selbst tragen, wenn sie sich nicht in der Schweiz obligatorisch krankenversichern lassen oder die Kosten über ihre ausländische Krankenkasse abrechnen.

Impfen lassen können soll sich auch die unmittelbare Familie von Auslandschweizern. Als nahe Familie gelten Ehegatten, Kinder, Eltern und Schwiegereltern, die im gleichen Haushalt leben.
Genügend Impfdosen zur Verfügung
Bisher durften sich aufgrund der begrenzten Anzahl von Impfdosen nur in der Schweiz lebende Personen, Grenzgänger, die in Gesundheitseinrichtungen arbeiten, und Ausländerinnen mit obligatorischer Krankenversicherung in der Schweiz impfen lassen. Da genügend Impfdosen zur Verfügung stehen und alle in der Schweiz lebenden Personen die Möglichkeit hatten, sich impfen zu lassen, möchte der Bundesrat den Zugang zur Impfung auch für Personen mit engem Bezug zur Schweiz öffnen, wie er mitteilte.
Definitiv entscheiden darüber wird er am 25. August.