Hotels dürfen Zimmer selbst günstiger anbieten als auf Plattformen
Hotels dürfen Zimmer künftig auf ihrer eigenen Website günstiger anbieten als auf Buchungsplattformen. Die neue Regelung gilt bereits ab dem 1. Dezember.

Das Wichtigste in Kürze
- Hotels dürfen künftig Buchungsplattformen bei Zimmerpreisen selber online unterbieten.
- Die Änderung wurde vom Bundesrat abgesegnet und gilt bereits per 1. Dezember.
Der Bundesrat hat die Änderung des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) auf diesen Zeitpunkt in Kraft gesetzt, wie er am Mittwoch mitteilte.
Damit werden sogenannte Paritätsklauseln zwischen Online-Plattformen und Hotels verboten – dabei ging es unter anderem um eine Gleichschaltung in Bezug auf Preis und Verfügbarkeit.
Die neue Regelung erlaubt es Hotels und anderen Beherbergungsbetrieben, Zimmer über ihre eigene Website günstiger anzubieten als auf Plattformen wie etwa Booking.com. Dies stärke ihre Wettbewerbsfähigkeit, schreibt der Bundesrat. Das Parlament hat die Gesetzesänderung bereits am 17. Juni 2022 verabschiedet. Dagegen wurde kein Referendum ergriffen.