Gutachten liegt vor: 29 Empfehlungen zum Zürcher Unispital

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Zürich,

Die Zürcher Gesundheitsdirektion hat ein externes Gutachten in Auftrag gegeben, um künftig Unregelmässigkeiten am Zürcher Unispital zu verhindern.

unispital zürich patienten behörden
Eingang des Zürcher Universitätsspitals. (Archiv) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein externes Gutachten hat 29 Empfehlungen zum Unispital Zürich abgegeben.
  • Diese werden gemäss Gesundheitsdirektion nun geprüft.
  • Wie lange das dauert, ist offen.

Um Unregelmässigkeiten am Zürcher Universitätsspital (USZ) in Zukunft zu verhindern, hat die Gesundheitsdirektion ein externes Gutachten in Auftrag gegeben. Das Gutachten liegt nun vor: Es enthält 29 Empfehlungen, die geprüft und allenfalls umgesetzt werden.

Ziel dieses Gutachtens war es, zu klären, wo grundsätzliche strukturelle Probleme im Zusammenhang mit dem USZ bestehen und wie die Aufsicht durch die Gesundheitsdirektion verbessert werden könnte. Die 29 Empfehlungen würden nun geprüft, teilte die Gesundheitsdirektion am Freitag mit. Wie lange das dauert, ist offen.

Je nach dem, was davon umgesetzt wird, würden dabei auch andere Direktionen oder der Spitalrat einbezogen. Einige der Empfehlungen würden eine Änderung des USZ-Gesetzes voraussetzen, etwa die Verankerung des Weisungs- und Kontrollrechts des Spitaldirektors gegenüber den Klinik- und Institutsleitungen.

Der operative Betrieb dürfe nicht beeinträchtigt werden

Eine Gesetzesänderung bräuchte es auch für die Offenlegung von Interessenbindungen und für die Anpassung des Lohnsystems für das Ärztekader.

Natalie Rickli
Regierungsrätin Natalie Rickli, Vorsteherin der Gesundheitsdirektion, spricht an einer Medienkonferenz. - keystone

Das wichtigste sei, dass bei der Umsetzung der Massnahmen der operative Betrieb des Spitals nicht beeinträchtigt werde. «Es ist uns wichtig, dass das USZ zur Ruhe kommt und sich voll der optimalen Versorgung aller Patientinnen und Patienten widmen kann», wird Gesundheitsdirektorin Natalie Rickli (SVP) zitiert.

Noch ausstehend sind die Empfehlungen der kantonsrätlichen Subkommission, die bis Ende Januar 2021 vorliegen sollen. Auch diese Empfehlungen sollen dann in die Gesamtbeurteilung einfliessen.

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