Im jahrelangen Kampf um einen durchgehenden Wanderweg durch die teilweise geschützte Vorderrheinschlucht haben die Befürworter einen wichtigen Sieg erzielt.
Ein Zug der Rhätischen Bahn fährt durch die Rheinschlucht bei Versam in Graubünden.
Ein Zug der Rhätischen Bahn fährt durch die Rheinschlucht bei Versam in Graubünden. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Wanderweg entlang der Rhätischen Bahn in der Vorderrheinschlucht wird möglich.
  • Das Bündner Verwaltungsgericht wies eine Beschwerde von Umweltorganisationen ab.

Der erbitterte Streit dreht sich um ein knapp drei Kilometer langes Wanderwegstück entlang der Geleise der Rhätischen Bahn auf dem Gebiet der Gemeinde Trin. Es handelt sich um das letzte fehlende Teilstück für einen durchgehenden Wanderweg durch die rund 20 Kilometer lange Vorderrheinschlucht, die Ruinaulta. Das Bündner Verwaltungsgericht wies eine Beschwerde von Umweltorganisationen gegen den Weg vollumfänglich ab.

Vorangetrieben wird das Vorhaben vom Verein Die Rheinschlucht, dem alle anstössigen Gemeinden angehören. Ziel ist eine höhere touristische Wertschöpfung durch die Attraktivitätssteigerung des Weges durch den «Swiss Grand Canyon». Die Stimmberechtigten der Gemeinde Trin bewilligten die Erstellung des Richtweges im Juni 2016 mit der Anpassung des Richtplanes.

Die Umweltverbände Pro Natura, Schweizer Vogelschutz SVS und WWF Schweiz befürchten negative Auswirkungen auf eine Auenlandschaft im nationalen Naturmonument, die im Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN) verzeichnet ist. Auch befürchten sie eine Gefährdung der dort siedelnden Vögel, der vom Aussterben bedrohten Flussuferläufer.

Ein Zug der Rhätischen Bahn fährt durch einen Teil der Rheinschlucht in Graubünden.
Ein Zug der Rhätischen Bahn fährt durch einen Teil der Rheinschlucht in Graubünden. - Keystone

Auswirkungen auf Auen und Vögel befürchtet

Das Verwaltungsgericht teilt diese Ängste, wie zuvor schon die Bündner Regierung, in keinster Weise, wie dem am Mittwoch publizierten Urteil zu entnehmen ist. Der Weg verlaufe zwar in der Nähe des Augengebietes, aber nicht dadurch, schrieben die Richter. Und da ein 400 Meter langes Wegstück durch einen extra gebauten Tunnel geführt werde, könne der Schutz der Aue eingehalten werden.

Auch die Störung der Flussuferläufer hält das Gericht für nicht so ausgeprägt, wie von den Umweltorganisationen dargestellt. Die negativen Auswirkungen auf die bedrohten Zugvögel könnten mit Schutz- und Lenkungsmassnahmen in Grenzen gehalten werden.

Ob mit diesem Urteil das letzte Kapitel in der Auseinandersetzung um den Weg durch den «Swiss Grand Canyon» geschrieben wurde, ist noch völlig unklar. Wie von den Umweltorganisationen zu erfahren war, prüfen sie den Weiterzug des Urteils ans Bundesgericht. Auch könnten sie, wie dem aktuellen Urteil zu entnehmen ist, zu einem späteren Zeitpunkt Einsprache im Baubewilligungsverfahren erheben.

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