Nach der Aufhebung der meisten Corona-Massnahmen stehen die Chancen gut, dass die Glarner Landsgemeinde am 1. Mai ohne Einschränkungen durchgeführt werden kann. Zur Diskussion stehen unter anderem die Höchstaltersgrenze für öffentliche Ämter und der Klimaschutz.
Ortsübersicht der Stadt Glarus mit Blick auf die Stadtkirche Glarus am Standort Bergli.
Ortsübersicht der Stadt Glarus mit Blick auf die Stadtkirche Glarus am Standort Bergli. - Nau.ch / Simone Imhof
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«Der Landsgemeinde steht nach der Absage 2020 und der Verschiebung 2021 wohl nichts mehr im Weg», schrieb die Glarner Staatskanzlei am Freitag in einer Mitteilung.

Nachdem der Bundesrat am Mittwoch die bestehenden Corona-Schutzmassnahmen aufgehoben hat, seien zum jetzigen Zeitpunkt während der Landsgemeinde keine Schutzmassnahmen geplant. Dies werde neu beurteilt, falls sich die Pandemie ungünstig entwickeln sollte.

Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger werden im Ring politisch aus dem Vollen schöpfen können. Zusammen mit Restanzen der Landsgemeinde 2021 werden einige der 17 Traktanden möglicherweise für rege Diskussionen sorgen.

Wichtige Vorlagen betreffen die Förderung der Digitalisierung, das Energiegesetz, das Kantonalbankgesetz, die Höchstaltersgrenze für öffentliche Ämter, der Memorialsantrag «Slow Sundays im Klöntal» oder die Aufnahme des Klimaschutzes in die Verfassung.

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