Im Vollzugszentrum Bachtel in Hinwil ZH unterstützten drei Wärter Anfang 2022 einen Häftling aus Mitleid bei einem kuriosen «Ausbruch». Sie wurden verurteilt.
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Das Vollzugszentrum Bachtel in Hinwil ZH. (Archivbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Im offenen Vollzug in Bachtel ZH halfen drei Mitarbeiter einem Häftling beim «Ausbruch».
  • Als sein Urlaubsgesuch abgelehnt wurde, hatten sie Mitleid und fuhren ihn gar zum Bahnhof.
  • Die Männer zeigten sich daraufhin selbst an. Jetzt wurden sie verurteilt.
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Ein Gefängnisausbruch der kuriosen Sorte ereignete sich am Morgen des 2. Februar 2022 im Vollzugszentrum Bachtel in Hinwil ZH: Ein Häftling, dessen Urlaubsgesuch zuvor abgelehnt wurde, schilderte seine Situation einem Abteilungsleiter und zwei Mitarbeitern der Vollzugsanstalt. Diese hatten offenbar Mitleid mit ihm und fuhren den Mann sogar mit dem Traktor zum Bahnhof.

Das geht aus dem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft See/Oberland hervor, über den die «NZZ» zuerst berichtete. Was genau die Herzen der Vollzugsbeamten erweichte, ist nicht bekannt.

Baselbiet
Fast die Hälfte aller in der Schweiz verbüssten Haftstrafen sind wegen nicht bezahlter Bussen und Rechnungen. (Symbolbild) - keystone

Der Häftling habe eine dringende private Angelegenheit geltend gemacht und kehrte später auch wie versprochen ins Gefängnis zurück. Er sass eine Strafe wegen einer nicht bezahlten Busse im offenen Vollzug ab.

Wärter zeigen sich selbst an – verurteilt

Die Mitarbeiter haben ihr Verhalten daraufhin offenbar aus schlechtem Gewissen selbst intern gemeldet. Das Amt für Justizvollzug und Wiedereingliederung reichte daraufhin prompt Strafanzeige gegen den Abteilungsleiter und zwei weitere Angestellte ein.

Das Amt hat zudem auch personalrechtliche Massnahmen ergriffen. Aus persönlichkeitsrechtlichen Gründen werden diese aber nicht offengelegt. Zwei der drei Betroffenen sind noch beim Amt für Justizvollzug und Wiedereingliederung angestellt, heisst es nur.

Was halten Sie vom Verhalten der Vollzugsbeamten?

Der Abteilungsleiter wurde per Strafbefehl verurteilt, dieser ist rechtskräftig. Wegen Amtsmissbrauchs und Begünstigung muss er eine bedingte Geldstrafe von 140 Tagessätzen à 150 Franken berappen. Dazu kommen eine Busse in der Höhe von 4200 Franken sowie die Verfahrenskosten von 5200 Franken.

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