Ad
Geändertes Dekret zum Baselbieter Energiegesetz tritt in Kraft
Das Baselbieter Energiegesetz tritt ohne die umstrittene Photovoltaikpflicht in Kraft.
Ad
Die Baselbieter Regierung hat ihr Dekret zum Energiegesetz gemäss Urteil des Kantonsgericht vom 11. September abgeändert. Dieses tritt nun wie geplant am 1. Oktober ohne Photovoltaikpflicht für Neubauten in Kraft, wie die Regierung am Dienstag mitteilte.
Gegen das Dekret war Beschwerde erhoben worden, die das Kantonsgericht teilweise guthiess. Konkret hob das Gericht die in Paragraf 2a geregelte Photovoltaikpflicht für Neubauten auf.
Der Regierungsrat habe seinen Beschluss aufgrund dieses Urteils angepasst.
Ad
Ad